29.03.2023

Umstrukturierung der Steuerfahndung: Neues Landesfinanzkriminalamt in Planung

Am 23.03.2023 kündigte der Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk vor dem HFA im Landtag die Neugründung eines Landesfinanzkriminalamtes (LFK) an. In dieser Dienststelle sollen die Sonderaufgaben der Task Force (EOKS), ARES, ZEUS und die Bekämpfung von Großfällen (z.B. Cum-Ex, Umsatzsteuerbetrug, Cybercrime u.ä.) gebündelt werden. Einzelheiten zum Projekt wurden in den Medien und auf den Intranetseiten der Finanzverwaltung (FINDUS) veröffentlicht.

 

In der Pressemitteilung und der entsprechenden Pressekonferenz vom 23.3. erläuterte der Minister weitere Details. Das LFK werde keine örtliche Zuständigkeit übernehmen. Die bleibe bei den bestehenden 10 Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Die Vertretung in der Fläche habe sich bewährt. In der neuen Dienststelle sollen Knowhow und Ressourcen gebündelt werden, um in den genannten Kriminalitätsfeldern durch Synergieeffekte und kurze Wege landesweit eine höhere Durchschlagskraft zu entwickeln.

 

Weitere Eckpunkte aus den Mitteilungen:

 

  • Sitz und organisatorische Details sowie die Eingliederung in die Verwaltungsstruktur sind noch nicht bekannt.
  • Die personelle Besetzung erfolgt durch die bereits mit diesen Themen befassten Kolleginnen und Kollegen der Steuerfahndung.
  • Für die Mitarbeiter soll die neue Tätigkeit nach Möglichkeit nicht mit einem Ortswechsel einhergehen. Da wird die Personalvertretung ein Auge draufhaben.
  • Neue Stellen werden nicht eingerichtet. Über die Stellenbewertung wird noch zu sprechen sein.
  • Zur Einbindung der Straf- und Bußgeldsachenstelle gibt es bisher keine Anmerkungen.
  • Das LFK soll auch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern, dem Bund und internationalen Einrichtungen bündeln. Für Versetzungen in diese Bereiche sieht die DSTG keine personellen Spielräume.

Wie die Zusammenarbeit zwischen dem LFK und den bestehenden Fahndungsämtern im Details aussehen kann, muss sich zeigen. Insbesondere die Definition der Schnittstellen beim Thema Zuständigkeit müssen noch ausgearbeitet werden. Andererseits werden sicherlich auch nach der bereits für dieses Jahr vorgesehene Gründung noch Nachbesserungen in den organisatorischen Abläufen und der personellen Besetzung möglich sein. Besser werden ist in auch der Finanzverwaltung ausdrücklich erlaubt. In den nächsten Wochen wird ein Aufbaustab die Einzelheiten zur neuen Behörde ausarbeiten.

 

Zur Pressemitteilung: www.finanzverwaltung.nrw.de/neues-landesfinanzkriminalamt-lfk-die-grossen-faelle-im-visier