Bei dem regelmäßigen Austausch, der erstmals nach den pandemiebedingten Einschränkungen wieder möglich war, ging es u.a. um die Arbeitsbelastung der Finanzämter und die Herausforderungen an die Beraterschaft, z.B. durch die Grundsteuer. Beim Thema "Nachwuchsgewinnung" gab es Gemeinsamkeiten: Insgesamt ist es derzeit schwierig, junge Menschen für eine berufliche Zukunft im Themenfeld "Steuern" zu begeistern.
In Düsseldorf gibt es eine Besonderheit: Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband sind eng miteinander verwoben. Personell ist der Verbandsvorsitzende, Carsten Nicklaus, Stellvertreter in der Kammer. Und der Kammerpräsident, Reinhard Verholen, ist Vertreter im StBV. Der dritte Gesprächsteilnehmer war Rechtsanwalt Günter Koslowski, Hauptgeschäftsführer der StB-Kammer.
Die Themen des Meinungsaustausches waren breit gefächert. Im Bereich der Digitalisierung arbeiten Steuerberater und Finanzverwaltung seit Jahren eng zusammen. Mit der Vollmachtsdatenbank betreibt die Kammer eine der zentralen Schnittstellen. Letztlich kommen Verbesserungen in diesem Bereich immer sowohl der Beraterschaft als auch den Beschäftigten der Finanzverwaltung zugute.
Die DSTG hob hervor, dass aufgrund des Personalfehlbestandes und der zusätzlichen Aufgaben der Arbeitsdruck in der Steuerverwaltung deutlich angestiegen ist. Für die Steuerberater ergaben sich zusätzliche Belastungen durch die Auswirkungen der Pandemie und der Aufgaben in Zusammenhang mit den entsprechenden Ausgleichs- und Entlastungszahlungen. Die Grundsteuer hat das Arbeitsvolumen weiter erhöht. Auf beiden Seiten.
Gemeinsam fordern DSTG und Beraterschaft vom Gesetzgeber, bei Neufassung von Gesetzen den Vollzug stärker in den Blick zu behalten. Als Beispiel wurde die derzeit noch völlig offene Abwicklung der Besteuerung der Vorteile aus der Gas- und Energiepreisbremse benannt.