15.11.2022

Anhörung im Landtag: DSTG bezieht zum Personalhaushalt 2023 Stellung!

Die DSTG ist am 15.11. zur Anhörung des Unterausschusses Personal im Landtag NRW eingeladen. Der Termin gibt Gelegenheit, zum Personaletat des Landeshaushaltes 2023 Stellung zu nehmen. Am 17.11. folgt die Anhörung zum Gesamtetat und seinen Besonderheiten. Vorab wurden schriftliche Stellungnahmen verfasst, die in den kommenden Rundschreiben vorgestellt wird . Der Landeshaushalt weist im Entwurf  mit nur 34,3 % eine besonders niedrige Personalkostenquote aus. Daraus leitet die Gewerkschaft ab, dass trotz der schwierigen politischen und finanziellen Lage Spielraum sein muss für strukturelle Verbesserungen im Sinne der Beschäftigten.

 

Der Landeshaushalt hat es in diesem Jahr eilig. Aufgrund der weltpolitischen Besonderheiten und der durch die Landtagswahl späten politischen Schwerpunktsetzungen wurde der Haushaltsentwurf erst am 25.10.2022 im Landeskabinett beschlossen. Mit einem ehrgeizigen Zeitplan: Einbringung in den Landtag am 02.11., Klausurtagung des HFA am 10./11.11., Anhörungen der Sachverständigen am 15.11. und 17.11., weitere Beratung und Verabschiedung bis Mitte Dezember.

 

Mit diesem Zeitplan wird es für die Gewerkschaften eng. Neben den jeweils interessierenden Seiten im Haushaltsplan wollen weitere Unterlagen durchgearbeitet werden. Um dann im Rahmen der Stellungnahme einerseits die Perspektiven für den Personalhaushalt, andererseits die Besonderheiten der Finanzverwaltung aufzuzeigen. Gleichzeitig führt die DSTG in diesem Zeitraum Gespräche mit den verantwortlichen Politikern der Landtagsfraktionen, um die Schwerpunkte im Interesse der Beschäftigten der Finanzverwaltung und des BLBs zu diskutieren.

 

Für 2023 hatte Finanzminister Dr. Optendrenk zunächst nur einen "Basishaushalt" vorgelegt, da die Entscheidungen des Bundes über die Entlastungspakete noch ausstanden. Und Anfang November die Steuerschätzung frische Zahlen über die Einnahmeseite des komplexen Werkes bringen würde. Am 08.11. wurde eine Ergänzung vorgelegt, indem die aktualisierten Zahlen verarbeitet wurden. Und das Land ein eigenes Entlastungspaket mit einem Volumen von 3,5 Mrd. € ankündigte. Mit bemerkenswertem, hier aber weniger interessierendem Finanzierungskonzept.

 

Es bleibt dabei: Die Personalkosten bleiben mit 4,5 % Steigerung weit hinter den übrigen Haushaltsansätzen zurück. Egal ob bei Einnahmen und Ausgaben. Gut ist im Entwurf, dass die Aufwendungen für die Nachwuchsgewinnung in der FinVerw. auf rund 1,8 Mio. € steigen. Außerdem werden die Einstellungszahlen, diesmal in der LG 1.2, auf 611 Steueranwärter erhöht. In der LG 2.1 bleibt es bei 1026 Einstellungsermächtigungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Einstellungen bereits frei gegeben.

 

Die DSTG verbindet damit die Erwartung, dass die Aufstiegschancen in der LG 1.2 deutlich verbessert werden. Was man so über die bevorstehende Veröffentlichung eines Personalentwicklungskonzeptes für diese LG hört, stimmt allerdings wenig optimistisch. Die Budgets für die Nachwuchswerbung steigen nicht nur in der Finanzverwaltung. Gute und Aufmerksamkeit bringende Werbung können andere Ressorts auch. Die besonders schlechten Bewerberzahlen in diesem Herbst zeigen, dass es bei der Gewinnung von Nachwuchskräften nicht auf die Lautstärke der Werbung, sondern auf die Qualität des Produktes "Ausbildung" und der nachfolgenden beruflichen Tätigkeit ankommt.

 

Da gibt es Nachbesserungsbedarf. Das macht einen wesentlichen Teil der Stellungnahme der DSTG aus. Die 10 Forderungen zu strukturellen Verbesserungen hatten wir bereits in den letzten Rundschreiben zusammengefasst.

 

Mal sehen, was die mündlichen Anhörungen so bringen.