Das Finanzministerium hat die Planungen für den Neubau eines Fortbildungscampus am Standort Nordkirchen ersatzlos gestrichen. Zur Begründung an den Haushalts- und Finanzausschuss wird darauf verwiesen, dass angesichts der Weiterentwicklung der digitalen Fortbildung keine zusätzlichen Kapazitäten für eine Präsenzfortbildung mehr erforderlich seien. Die Entscheidung erfolgte ohne Rücksprache mit der Personalvertretung. Die DSTG hält diese Entscheidung für falsch.
Verärgerung auch bei der Gemeinde und dem Investor
Mit einer einsamen Entscheidung hat das Finanzministerium Anfang März die Bemühungen um eine bessere Präsenzfortbildung in der Finanzverwaltung beendet. Zur Begründung verweist das Ministerium auf die Perspektiven der digitalen Fortbildung und damit auf die fehlende Notwendigkeit einer neuen Fortbildungseinrichtung. Dabei nimmt es auch den Ärger der Gemeinde Nordkirchen und des Investors in Kauf, die bereits umfassende Vorleistungen erbracht hatten. Mal schauen, ob das noch Geld in Form von Entschädigungsleistungen kostet.
DSTG: Auf Präsenzschulungen kann nicht verzichtet werden
Seit 3 Jahren wurde geplant, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hochschule gemeinsam mit einem Investor eine zentrale Fortbildungsstätte mit 260 Plätzen zu errichten. Durch die Nähe zur HSF hätten sich Synergieeffekte in Lehre und Verwaltung realisieren lassen. Zusätzlich hätte ein zweiter Fortbildungsstandort im Land die Anreise für Fortbildungsteilnehmer deutlich vereinfacht. Die DSTG hatte sich in den Vorjahren für die Schaffung eines Fortbildungscampus eingesetzt. Die derzeitigen Fortbildungskapazitäten sind deutlich zu gering und entsprechen nicht den Anforderungen an eine Verwaltung, die regelmäßig mit einer Vielzahl von neuen Vorschriften und Aufgaben befasst ist. Zum umfassenden Schulungsbedarf gehört auch die Veränderungsfortbildung, insbesondere für neu eingesetzte Kolleginnen und Kollegen im Außendienst und neuen Arbeitsgebieten. Hier kann auf Präsenzschulungen ebenso wenig verzichtet werden, wie bei der Führungsfortbildung oder verhaltensorientierten Lehrgängen. Hinzu kommt die fachliche Zusatzausbildung von neu eingestellten Regierungsbeschäftigten, die bisher in angemieteten Räumlichkeiten zusätzliches Geld kostet. Das Finanzministerium begründet seine Entscheidung gegen den Fortbildungscampus mit den corona-bedingten Erkenntnissen zur digitalen Fortbildung. Unter anderem sei es zu einem rasanten Aufwuchs digitaler Formate in Aus- und Fortbildung gekommen. Das Potenzial digitaler Formate werde in Zukunft noch steigen und die Zukunft von Aus- und Fortbildung auf völlig neue Fundamente stellen. Diese Überlegungen kann die DSTG nicht nachvollziehen. Digitale Fortbildungsformate sind eine Ergänzung, in wenigen Bereichen bedingt auch ein Ersatz. Allerdings erst, wenn sich die digitale Fortbildung auch wirklich mit den Möglichkeiten des Mediums auseinandersetzt, und sich nicht auf Power-Point-Vorträge am Bildschirm beschränkt.
Persönliche Begegnungen bleiben auf der Strecke
Das digitale Format wirft weitere Fragen auf. Ein digitaler Vortrag, im Zwei-Personen-Büro bei laufendem Betrieb, wird sicherlich dem Anspruch einer sachgerechten Fortbildung nicht gerecht. Fortbildung also nur noch im Homeoffice mit unterschiedlichen ergonomischen Rahmenbedingungen, Verbindungsproblemen und ohne die Möglichkeiten einer persönlichen Rücksprache und thematischer Vertiefung? Da bleibt bei digitalen Formaten - diese corona-bedingte Erkenntnis verschweigt das FM - die persönliche Begegnung, das gemeinsame Erarbeiten von Themen und Lösungen sowie die Interaktion schnell auf der Strecke. Von zwischenmenschlichen Kontakten, die unsere Finanzverwaltung vielfältig und interessant machen, ganz zu schweigen.
Mit der bedauerlichen Entscheidung macht das Finanzministerium jetzt eine Rolle rückwärts in die Zeit der Einsparungen und Innovationsverweigerung. Schade!