05.04.2022

Besoldungsgesetz und Dienstrechtsänderung verabschiedet

Bild (c) Landtag NRW

Am 23. März 2022 hat der Landtag NRW den Gesetzen zur Besoldungserhöhung, zur Corona-Prämie und zu Verbesserungen für Familien zugestimmt.

 

Die Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge erfolgt in Höhe von 2,8 % zum 01.12.2022. Die Corona-Prämie wurde, nach der bereits erfolgten Auszahlung Anfang März, nachträglich beschlossen. Mit der Verabschiedung weiterer Gesetze steht fest: Die Kostendämpfungspauschale wird ab dem 01.01.2022 aufgehoben.

 

DSTG und DBB hatten im Gesetzgebungsverfahren versucht, weitere Details ins Gespräch zu bringen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung einer Einmalzahlung für Versorgungsempfänger, die bei der Corona-Prämie leer ausgegangen waren. Die SPD hatte dazu sogar eine entsprechende Vorlage gefertigt, die aber von der Regierungsmehrheit im Landtag abgelehnt wurde.

 

Über die Details der Neuregelungen hatte die DSTG ausführlich berichtet. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werden die Verbesserungen für Familien mit bis zu 2 Kindern (die übrigen Verbesserungen wurden bereits auf den Weg gebracht) lediglich ab dem 01.01.2022 umgesetzt. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der der Neufassung zugrunde lag, stammt aber vom 04.05.2020. Die DSTG fordert den Gesetzgeber auf, die Verbesserungen zumindest ab diesem Zeitpunkt umzusetzen.

 

Der DBB-NRW hat zur Verabschiedung der Gesetze einige Details in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Das wichtigste daraus:

 

Nachdem schon im Jahr 2021 der Familienzuschlag ab dem dritten Kind in Umsetzung von entsprechenden verfassungsrechtlichen Vorgaben deutlich erhöht wurde, zieht NRW als eines der ersten Bundesländer jetzt weitere Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 04.05.2020.

 

Als wesentlichen Punkt nimmt der Gesetzgeber nun auch das erste und zweite Kind in den Blick und strukturiert den Familienzuschlag für diese vollständig neu: Die Höhe des Familienzuschlags hängt für die ersten beiden Kinder nicht länger nur von der Anzahl ab, sondern wird um eine regionale Komponente ergänzt. Die Höhe richtet sich dabei nach den "Mietenstufen" aus dem Wohngeldrecht. Dies bedeutet, dass der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder umso höher ausfällt, je höher die Mietenstufe des Wohnsitzes ist. Die Neustrukturierung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgen. Die Nachzahlung soll als "regionaler Ergänzungszuschlag" mit den Dezemberbezügen 2022 ausgezahlt werden. Ab dem 01.12.2022 wird der Familienzuschlag in der Besoldung entsprechend erhöht.

 

Das Besoldungspaket sieht rückwirkend zum 1. Januar weitere strukturelle Anpassungen vor:

  • Streichung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 (Achtung: Kein Aufrücken der übrigen Erfahrungsstufen geplant),
  • Ausweitung der Amtszulage in Höhe von 81,49 Euro auf alle Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1.1,
  • Zusätzliche Ausbringung einer Strukturzulage für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1.1 in Höhe von 10 Euro,
  • Erhöhung der Strukturzulage für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1.2 in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 auf einheitlich 80 Euro.

 

Ganz wichtig: Mit der Entscheidung des Landtages steht fest, dass ab dem Jahr 2022 die von der Beihilfe einbehaltene Kostendämpfungspauschale gestrichen wird. Zugleich wird den Beihilfeberechtigten in den Besoldungsgruppen A5 und A6 ein monatlicher steuerfreier Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 12,50 Euro gewährt werden. Hier wurde bisher keine KDP erhoben. Ein herausragender Erfolg der Gewerkschaften, insbesondere von DBB NRW und DSTG.

 

Roland Staude, 1. Vorsitzende des DBB NRW, dazu: "Es ist anzuerkennen, dass der Besoldungsgesetzgeber eine große Stange Geld in die Hand nimmt und auch strukturelle und dauerhafte Verbesserungen bei der Besoldung und Versorgung vornehmen will. Dies begrüßt der DBB NRW ausdrücklich." Doch es bleibe ein fader Beigeschmack, da die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei der Corona-Sonderzahlung auf der Strecke geblieben seien. "Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ist positiv und als Erfolg des DBB NRW zu werten. Ohne uns wäre das nicht passiert!" so Staude weiter. Das kann die DSTG uneingeschränkt bestätigen!

 

Die Umsetzung dieser komplexen Neuregelungen erfolgt in den nächsten Monaten. Viel Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen im LBV.