Heute um 10 Uhr startet die Anhörung im Landtag zu gleich vier Gesetzesentwürfen. Für die DSTG NRW wird Manfred Lehmann an der Anhörung teilnehmen.
- Gesetzentwurf über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung
- Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2022
- Gesetzentwurf zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
- Gesetzentwurf zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in NRW
Den Anfang machen die Gesetze zur Besoldungsanpassung sowie der Corona-Prämie. Mit der Besoldungsanpassung zum 01.12.2022 übernimmt das Land die Regelung aus dem Tarifvertrag TV-L. Und bleibt dennoch hinter den Notwendigkeiten zurück, so Lehmann im Rahmen der Anhörung. Denn eine zutreffende Gesamtalimentation fordern neben der Berücksichtigung der Einkommensentwicklung den Gleichklang mit der Preisentwicklung. Und davon kann bei 2,8 % mehr Besoldung in Zeiten von 4 - 5 % Inflation nun wirklich nicht die Rede sein.
Bei der Corona-Prämie muss auch das Gesetzgebungsverfahren schnell gehen. Daher keine Anmerkungen im Allgemeinen, aber der Hinweis, dass eine entsprechende Ausgleichszahlung auch bei den Versorgungsempfängern erforderlich ist. Die sollen nach dem Willen der Landesregierung dabei aber außen vor bleiben.
Mit dem Dritten Gesetz werden die Familienzuschläge für Familien mit einem oder zwei Kindern neu geordnet. Der Kinderzuschlag wird nach den Mietpreisstufen im Wohngeldgesetz unterschiedlich hoch ausfallen. Nur die Städte Düsseldorf und Köln gehören zur Stufe 6. Damit winken hier Familien mit 1 oder 2 Kindern bis zu 600,-- € Familienzuschlag mehr. In den Bereichen mit niedrigeren Mietpreisstufen fällt die Erhöhung geringer aus, bei Sufe 1 oder 2 bleibt alles wie bisher. Weitere Änderungen ergeben sich aus dem Wegfall der beiden ersten Erfahrungsstufen in der Besoldungstabelle. Davon haben nur junge Kolleginnen und Kollegen in den ersten Jahren nach der Laufbahnprüfung etwas. A 9 startete eh erst in Stufe 2, demnächst starten dann alle Nachwuchskräfte in Stufe 3.
Auch hier gibt es Kritik von der DSTG da die Verbesserungen nur im geringstmöglichen Umfang erfolgen, um den erforderlichen Abstand der Eingangsbesoldung zur Grundsicherung herzustellen. Die längst überfällige Streukturreform zum Beispiel. Mit dem Wegfall der Eingangsämter A 6, A 9 und A 13, bleibt aus. Richtig gut ist in diesem Gesetzentwurf der Wegfall der Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe. Dafür gibt es Lob von der Gewerkschaft, weil nach nunmehr 17 Jahren endlich einer der uralten Sparmaßnahmen abgeschafft wird. Das wurde Zeit, gut dass die Landesregierung jetzt dazu den Willen aufbringt.
Der vierte Gesetzentwurf im Bunde ist das sog. Attraktivitätssteigerungsgesetz, dass nach Beurteilung des DBB und der DSTG den Namen nicht wirklich verdient. Anstatt die längst überfällige Wochenarbeitszeit von 41 Stunden zu reduzieren, dürfen die Kolleginnen und Kollegen bis zu drei Stunden die Woche noch on Top arbeiten, um Sie dann am Ende der beruflichen Laufbahn abfeiern zu können. Attraktivität sieht anders aus! Für die Finanzverwaltung bringen die dort festgehaltenen Regelung fast nichts. Schade, schon wieder eine Chance zur echten Attraktivität verpasst. So wird das nichts mit verbesserten Bewerberzahlen im öffentlichen Dienst in NRW.
Der Landesvorsitzende der DSTG NRW hat sich hierzu in einem Videokommentar geäußert.
> Hier geht's zum Videokommentar
Außerdem haben wir noch die im Vorfeld eingereichte Stellungnahme der DSTG zu den Gesetzesentwürfen.