Die Landesregierung plant, die Besoldung und die Versorgung zum 01.12.2022 um 2,8 % zu erhöhen. Für die aktiven Beschäftigten wird es Ende März zusätzlich eine „Corona-Prämie“ i.H.v. 1300,-- € geben. Die Anwärterbezüge steigen gleichzeitig um 50,-- € monatlich, die Prämie beträgt hier 650,-- €.
Diese Regelungen waren Gegenstand des Besoldungsgesprächs vom 05.01.2022 zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften. Die DSTG war mit ihrem Landesvorsitzenden Manfred Lehmann an den Gesprächen beteiligt.
Mit diesem Vorschlag, der jetzt in ein Besoldungsänderungsgesetz gefasst werden wird, überträgt die Landesregierung die Ergebnisse des am 29.11.2021 abgeschlossenen Tarifvertrages (TV-L) vollständig auf die Beamtinnen und Beamten des Landes. Der Entwurf wird weitere Einzelheiten regeln müssen. Nach Ablauf des aktuellen TV-L zum 30.09.2023 wird auch wieder über die Beamtenbesoldung zu diskutieren sein.
Ministerpräsident Hendrik Wüst versteht die schnelle Umsetzung als Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten, deren Einsatz insbesondere in den letzten beiden Jahren von ihm ausdrücklich sowohl im Gespräch als auch in den Medien hervorgehoben wurde.
Mehr als ärgerlich ist die Tatsache, dass im Bereich der Versorgung keine Prämie gezahlt werden wird. Eine steuerfreie Corona-Prämie kann rechtlich nur an aktive Beschäftigte gezahlt werden.
DBB und DSTG setzen sich dafür ein, dass andere Formen einer Ausgleichszahlung gefunden werden müssen, um die lange Zeit von 14 Monaten ohne Versorgungserhöhung zu überbrücken. Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Die Landesregierung zeigte aber keine Bewegung in dieser Frage und verwies darauf, dass derartige Regelungen nicht gemeinsam mit dem Besoldungserhöhungsgesetz auf den Weg gebracht werden könnten.
Im Rahmen des Gesprächs hatten die Gewerkschaften weitere Themen angesprochen, die bereits vor zwei Jahren im Rahmen der damals von der Landesregierung verkündeten „Attraktivitätsoffensive“ diskutiert werden sollten. Dazu gehörten insbesondere die Umsetzung einer Wochenarbeitszeitverkürzung, Verbesserungen in der Beihilfe und die Erhöhung der teils seit 20 Jahren nicht mehr erhöhten Zulagen im Bereich der Vollzugsdienste. Die Landesregierung zeigte sich gesprächsbereit, lehnte aber auch hier eine Verbindung mit dem Besoldungserhöhungsgesetz 2022 ab.
DSTG und DBB NRW werden am 10.02.2022 Gelegenheit haben, im Rahmen der Anhörung zum vorgelegten „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in NRW“ diese Punkte erneut in die Diskussion zu bringen. Denn der Gesetzentwurf vom 09.12.2021 – der noch nichts mit der Besoldung zu tun hat - enthält entgegen der Namensgebung kaum konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen Attraktivitätsverbesserung. Schon gar nicht für die Finanzverwaltung und den allgemeinen Verwaltungsdienst.
Das Thema „Versorgung“ wird dann erneut eine Rolle spielen. Mit dem Hinweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Corona-Prämie macht es sich die Landesregierung zu einfach!
Der DBB-NRW hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, begrüßte die schnelle 1:1-Übertragung, beklagte aber weiterhin die Nichtberücksichtigung der Pensionärinnen und Pensionäre.
„Kein Grund, Sektkorken knallen zu lassen!“ Roland Staude lobte den konstruktiven Charakter der Gespräche sowie den Entschluss der Landesregierung, die Ergebnisse des Tarifabschlusses vom 29. November 2021 zeitund wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in NRW zu übertragen. Dies beinhaltet u.a. eine spätestens bis zum 31. März 2022 auszuzahlende ‚Corona-Sonderzahlung‘ als steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 EURO sowie eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent am 1. Dezember 2022. „Dies“, so Roland Staude, „ist allerdings kein Anlass, die Sektkorken knallen zu lassen. Denn wir mussten leider auch eine Kröte schlucken.“ Denn die ‚Corona-Sonderzahlung‘ wird nur an aktive Beamtinnen und Beamte ausgezahlt. Pensionärinnen und Pensionäre gehen leer aus. Der DBB forderte nachdrücklich eine Kompensation, die allerdings von der Landesregierung abgelehnt wurde.
>> Zur Meldung der Landesregierung: www.land.nrw/pressemitteilung/tarifabschluss-fuer-angestellte-der-laender-wird-eins-zu-eins-auf-beamtinnen-und