21.12.2021

Besoldungsgespräche 2021/2022: Die DSTG NRW ist für Euch dabei!

Die Landesregierung NRW hat die Gewerkschaften für den 22.12. zu Gesprächen über die weitere Entwicklung der Besoldung und Versorgung in NRW ins Düsseldorfer Stadttor eingeladen. Inhalt des Gesprächs wird die Umsetzung des Tarifabschlusses aus dem November 2021 (2,8% ab 1.12.2022, zuvor Corona-Prämie von 1300,-- €) auf den Beamtenbereich sein. Die DSTG ist mit ihrem Landesvorsitzenden Manfred Lehmann unmittelbar an den Gesprächen beteiligt.

 

Nach der Tarifrunde ist vor den Besoldungsgesprächen. Die Landesregierung hat die Gewerkschaften eingeladen, am 22.12. über die weitere Entwicklung der Besoldung in NRW zu sprechen. Allerdings gibt es vor Weihnachten Terminprobleme. Vielleicht können auch diese Gespräche nur in einer Online-Runde geführt werden. Zeitdruck ist in jedem Fall. Die Landesregierung will die Neuregelung der Besoldung noch in dieser Legislaturperiode verabschieden.

 

Wichtig: Die Besoldung/Versorgung wird durch ein Landesgesetz geregelt. Die Gespräche können daher nur zu einer Gesetzesvorlage auf Initiative der Landesregierung führen. Verabschiedet wird das Gesetz nach entsprechenden Beratungen im Landtag.

 

Inhalt des Gesprächs wird die Umsetzung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich in NRW sein. Relativ unproblematisch wird hoffentlich die Übernahme der linearen Komponente. 2,8 % mehr Besoldung/Versorgung ab dem 01.12.2022 stellt den Landeshaushalt nicht vor große Probleme.

 

Deutlich komplexer ist der Umgang mit der im Tarifvertrag vereinbarten Corona-Prämie i.H.v. 1300,-- € (für März 2022 geplant). Die ist zwar netto für brutto, also steuer- und abgabenfrei, darf aber nur an Arbeitnehmer oder aktive Beamte ausgezahlt werden. Versorgungsempfänger gehören nicht zum Kreis der Begünstigten des entsprechenden Bundesgesetzes.

 

DSTG und DBB fordern dazu alternative Regelungen, denn die Corona-Prämie überbrückt auch die 14 Monate bis zur Besoldungs-/Versorgungserhöhung zum 1.12.2022, von denen die Versorgungsempfänger gleichfalls betroffen sein werden.  Ob und in welchem Umfang daneben noch Platz zur Diskussion weiterer Attraktivierungsmöglichkeiten für den öffentlichen Dienst in NRW bestehen, müssen die Gespräche zeigen.

 

Die DSTG hat bereits im Rahmen der Beratungen zum Landeshaushalt 2022 klare Forderungen aufgestellt: Die Wochenarbeitszeit muss runter, die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe muss gestrichen werden. Das schon vorliegende Gesetzentwurf zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes wird seinem Namen nicht gerecht und wird daher von der DSTG nicht als Alternative zu echten Verbesserungen gesehen.