09.11.2021

Antrag auf angemessene Besoldung 2021: Noch bis 31.12.2021 für dieses Jahr Antrag stellen und Ansprüche sichern!

Auch im Jahr 2021 ist ein Antrag aller Beamtinnen und Beamten auf eine amtsangemessene Besoldung erforderlich. Nach den Erfahrungen aus diesem Jahr ist der Antrag unumgänglich, um in laufenden Verfahren die eigenen Ansprüche auf eine mögliche Besoldungsverbesserung zu wahren. DSTG und DBB NRW stellen zu diesem Zweck erneut Mustervordrucke zur Verfügung. Bitte unbedingt ausfüllen und an das LBV senden.

 

DSTG und DBB NRW sehen sich auch in diesem Jahr wieder gezwungen, den Kolleginnen und Kollegen entsprechende Musteranträge zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherung möglicher Ansprüche auf eine höhere (Grund-) Besoldung und Versorgung empfiehlt der DBB NRW den Beamtinnen und Beamtinnen sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in NRW, diese Ansprüche auch für 2021 schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung muss einmal im jeweils laufenden Kalenderjahr erfolgen.

 

In der Folge zweier wegweisender Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Frage der amtsangemessenen Alimentation zur "Grundbesoldung" einerseits und zu den kinderreichen Beamtenfamilien andererseits hatten DSTG und DBB NRW mehrfach über mögliche Auswirkungen berichtet und entsprechende Forderungen an die Landesregierung adressiert.

 

Im September 2021 hat der Besoldungsgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien verabschiedet, mit dem die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich erhöht werden. Für diese Besoldungsbestandteile gilt, dass betroffene Familien für das Jahr 2021 nichts weiter unternehmen müssen, um die Verbesserungen zu erhalten. Eine rückwirkende Auszahlung der Ansprüche erfolgt aber nur, soweit entsprechende Widersprüche bzw. Anträge pro Kalenderjahr vorliegen. Wer in den Vorjahren keinen Antrag gestellt hatte, bekommt Nachzahlungen nur ab dem 01.01.21.

 

Zur zweiten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Frage der Grundbesoldung wird nach Aussage des Ministeriums der Finanzen in NRW seit inzwischen 1,5 Jahren geprüft, ob und ggfs. welche Besoldungserhöhungen sich aufgrund dieser Entscheidung in NRW ergeben könnten oder müssten. Erstaunlich, wie lange es dauern kann, wenn mögliche Verbesserungen zu prüfen sind.

 

DSTG und DBB NRW können nicht absehen, welche Konsequenzen sich am Ende dieser Prüfung ergeben werden. Allerdings steht fest, dass eine rückwirkende Zahlung eventueller Verbesserungen nur in Frage kommt, wenn im jeweiligen Kalenderjahr entsprechende Anträge auf amtsangemessene Besoldung gestellt wurden.

 

DSTG und DBB NRW empfehlen allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsemfängerinnen und -empfängern in NRW, noch in diesem Jahr ihren Anspruch auf die amtsangemessene (Mindest-) Alimentation schriftlich geltend zu machen.

 

Der DBB NRW stellt seinen Mitgliedern zur eigenständigen Geltendmachung der eigenen Rechte einen entsprechenden Musterantrag bzw. Widerspruch zur Verfügung. Eine Rechtsschutzgewährung ist angesichts der Vielzahl der Einzelfälle nicht möglich.

 

Das Musterschreiben finden Sie nach erfolgreicher Mitgliederanmeldung hier: www.dstg-nrw.de/service/musterschreiben/