Die DSTG-NRW hat inzwischen den Landtag eingeschaltet, um endlich klare Aussagen zur Frage der Impf-Priorisierung der Beschäftigten in der Finanzverwaltung zu erlangen. Der Dienstherr sah sich dazu in den letzten Monaten trotz intensiver Aufforderung durch Gewerkschaft und Personalvertretung leider nicht in der Lage.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat mit dem Erlass zur Impfung der Bevölkerung vom 05.05.2021 die Terminvergabe für Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder ermöglicht. Weitere Berufsgruppen aus der Finanzverwaltung sind trotz vielfältiger Erläuterungen der DSTG nicht benannt. Eine Umsetzung in den betroffenen Finanzämtern erfolgt kurzfristig. Die Information zum Thema erreichte uns über die Medien. Eine Stellungnahme des Finanzministeriums dazu erfolgte bisher nicht. Die Chance, auf die Besorgnis der Beschäftigten verantwortungsvoll einzugehen, hat das Ministerium für Finanzen gründlich verpasst.
Hintergrund der Regelung ist eine entsprechende Anfrage des Unterausschusses Personal (UA Pers) des Landtages NRW an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vom 21.04.2021. Die DSTG hatte die Fraktionen am 19.04. darüber informiert, dass in der Frage der Impfungen von Beschäftigten der Finanzverwaltung, trotz erheblicher Bemühungen der Gewerkschaft und der Personalvertretung immer noch keine Bewegung erkennbar sei. Der UA Pers hatte daraufhin das (MAGS) gebeten, die Frage zu prüfen. Die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der FDP hatten die DSTG über diesen Schritt informiert.
Mit Schreiben vom 27.04. führte der MAGS aus, dass eine Impf-Priorisierung auch für die Beschäftigten der Finanzverwaltung vorstellbar wäre. Voraussetzung sei es, dass es sich um Einsatzkräfte aus dem Bereich der Steuerfahndung handele, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt seien. Gegebenenfalls könnten auch einzelne Personen aus dem Bereich der Betriebsprüfungen und des Außendienstes in der 3. Stufe als "Personen, die in besonders relevanter Position...in den Verwaltungen...tätig sind" geimpft werden. Zuvor bedürfe es noch Absprachen in der Landesregierung.
Mit dem aktuellen Erlass des MAGS erfolgt jetzt die Umsetzung ausschließlich für Steuerfahnder. Eine Aussage zu weiteren Risikogruppen erfolgt nicht. Warum z.B. Beschäftigte an weiterführenden Schulen geimpft werden dürfen, von Dozenten in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Landes aber nicht die Rede ist, bleibt offen.
Trotz des Erlasses des MAGS vom 05.05.2021 bleibt die Frage der Impf-Priorisierung von Beschäftigten in der Finanzverwaltung sehr ärgerlich. Seit Monaten gibt es bei diesem Thema keine Äußerungen oder gar Bemühungen seitens des Ministeriums der Finanzen. Während die Oberfinanzdirektion mit regelmäßigen Infos und Hinweisen wenigstens die Besorgnisse der Beschäftigten aufgreift, schweigt der Dienstherr im Ministerium der Finanzen.
Für die DSTG entsteht der Eindruck, dass sich das Problem mit dem Fortschritt der allgemeinen Impfkampagne von allein erledigen soll. Das wird wohl gelingen, zumal verschiedene Dienststellen mit eigenen Initiativen zur Problemlösung beitragen. Die Chance, sich aktiv für die Beschäftigten einzusetzen, hat das Ministerium der Finanzen gründlich verpasst. Aussitzen ist in diesem Fall keine Lösung!
Gewerkschaft und Personalvertretung versuchen seit Monaten, für die Beschäftigten der Finanzverwaltung eine Einstufung in die Prio-Gruppen 2 und 3 zu erreichen. Das besondere Profil der unterschiedlichen Aufgaben in der Finanzverwaltung rechtfertigt dies ohne Zweifel. In Hessen und Bayern wird bereits so verfahren. Während der MAGs auf eine bundesweite Abstimmung hinweist, haben andere Länder bereits Fakten geschaffen.
Nicht so NRW. Die Landesregierung reagiert zu spät und nicht umfassend. Der jetzt vorliegende Erlass des MAGS darf bestenfalls ein erster Schritt sein. Die DSTG setzt dabei auf ihre intensiven politischen Kontakte. Im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen.