Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am Dienstag, den 26.01. beschlossen, den Sonderurlaub für die Kinderbetreuung entsprechend der Regelung für die gesetzlich Versicherten auszudehnen. Die dafür erforderliche Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW ist auf dem Weg und wird kurzfristig umgesetzt. Der DBB NRW hatte in den letzten Tagen auf eine schnelle Umsetzung der Regelungen gedrungen.
Lt. einer Mitteilung des Ministeriums für Inneres können in 2021 pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage, maximal aber zusammen 45, geltend gemacht werden. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Sonderurlaubstage pro Kind, maximal aber 90 Tage.
Die Tage können zur Betreuung kranker, behinderter oder auf Hilfe angewiesener Kinder gewährt werden. Die jetzt getroffene Regelung erweitert die möglichen Gründe auf Tage, an denen Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen coronabedingt vorübergehend geschlossen werden müssen oder ihr Angebot nur eingeschränkt zur Verfügung stellen.
Die Regelungen gelten nur für 2021 und sollen rückwirkend zum 05. Januar in Kraft treten. Der genaue Wortlaut der Verordnung liegt uns derzeit noch nicht vor.
Entsprechende Anträge an die Geschäftsstelle können erst nach Vorliegen des Erlasses gestellt werden. Die OFD wird dazu zeitnah informieren.
Der DBB NRW hatte in Gesprächen mit den Verantwortlichen bereits seit Jahresanfang darauf gedrungen, die für die gesetzlich Versicherten geltenden Regelungen kurzfristig auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW zu übertragen. Nachdem in der politischen Ebenen zunächst dezentrale Regelungen erwogen wurden, kommt es jetzt zu einer klaren Definition in der dafür zuständigen Verordnung. Ein Erfolg im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen.