22.12.2020

Widersprüche "amtsangemessene Alimentation": Ministerium stellt Anträge 2020 ruhend!

Bereits Anfang November hatten wir auf allen Info-Kanälen darüber berichtet, dass die Besoldung der Beamtinnen im Land Berlin vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Im Dezember folgte noch mal eine Information der Bezirksverbände an ihre Ortsverbände.

 

Die DSTG NRW und der DBB können derzeit nicht beurteilen, ob sich aus den Urteilen auch weitergehende Ansprüche für die Beamtinnen und Beamten in NRW ergeben. Deshalb haben wir unseren Mitgliedern und den geraten, zur Sicherung ihrer Ansprüche beim LBV schriftlich Widerspruch einzulegen.

 

Die Informationen finden Sie hier sowie eine Mustervorlage nach erfolgreicher Mitgliederanmeldung unter https://www.dstg-nrw.de/service/musterschreiben/.

 

Etwas spät vor Jahresende kommt vom Ministerium der Finanzen die Anweisung an das LBV Anträge auf amtsangemessen Alimentation bis zu einer Entscheidung ruhend zu stellen. Besser spät als nie!

Letzte Chance noch bis 31.12.2020!

 

Wichtig: Widersprüche gegen die Besoldung können jeweils nur für ein Kalenderjahr gestellt werden und müssen bis zum 31.12. beim LBV eingegangen sein.

 

Also: Alle, die noch keinen Widerspruch für 2020 eingelegt haben, können dies nur noch schnell bis zum 31.12.2020 nachholen!