Zusätzliche Kinderkrankentage auch für Beamte
Nach SPD und FDP folgte das Gespräch mit der CDU-Fraktion, hier mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Marcus Optendrenk, dem neuen finanzpolitischen Sprecher Olaf Lehne und dem personalpolitischen Sprecher Jörg Blöming. Die Runde wurde komplettiert vom wissenschaftlichen Mitarbeiter Sebastian Kater.
Auch hier ging es um die Frage der Organisation der Ausbildung, über Detailfragen der tariflichen Eingruppierung im IT-Bereich sowie um mögliche strukturelle Verbesserungen in der Bezahlung. Die Parlamentarier berichten im Rahmen des Gesprächs vom erfolgreichen CDU/FDP Antrag zu Erhöhung der Kinderkrankentage auch für die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW.
Das Gespräch mit der CDU begann mit einer erfreulichen Mitteilung. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten einen Antrag im Landtag eingebracht (Drucksache 17/11161 vom 29.09.2020), die erhöhten Freistellungstage für Kinderbetreuung auf Beamte zu übertragen. Der Antrag wurde vom Parlament einstimmig angenommen. Damit ist die Landesregierung jetzt beauftragt, eine den allgemeinen Regelungen entsprechende befristete Lösung umzusetzen, die in 2020 die Inanspruchnahme von 5 zusätzlichen Kinderkrankheitstagen (10 bei Alleinerziehenden) ermöglicht. Die Regelung wird kurzfristig erfolgen. Die DSTG freut sich über die erfolgreiche Initiative der Fraktionen und bedankte sich im Namen aller Betroffenen. Sicherlich wird die Regelung bei Fortbestehen der Pandemie auch in 2021 wieder zum Tragen kommen. Gute Arbeit im Interesse der Kolleginnen und Kollegen.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen neben der Frage der Nachwuchsgewinnung insbesondere auch die Organisation der Ausbildungsabläufe. Die DSTG kann sich vorstellen, neben der bestehenden Form der zentralen Ausbildung auch dezentrale Möglichkeiten anzubieten. Details wären zu diskutieren. Die Fraktionsvertreter zeigten sich interessiert. Das Thema wird noch vertieft werden.
Weitere Themen waren die Schwierigkeit, eine Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst auf den Weg bringen zu wollen, die aber einmal mehr nichts oder nicht viel kosten darf. Die DSTG zählte neben dem notwendigen Wegfall der Kostendämpfungspauschale auch das Thema Reduzierung der Arbeitszeit und Vereinfachung von Reisekosten und Besoldungsnebenregelungen auf.