Sehbehinderte bzw. blinde Beihilfeberechtigte, deren Beihilfestelle an das BeihilfeNRWplus-Verfahren angebunden ist, können die dauerhafte Bekanntgabe eines barrierefreien Bescheides beantragen.
Der Antrag kann formlos unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Beihilfenummer) an die Zentrale Scanstelle Detmold, 32746 Detmold, gesendet oder als abfotografierter Antrag über die BeihilfeNRW-App übermittelt werden. Hierbei ist bitte anzugeben, dass Beihilfebescheide aufgrund der Behinderung künftig barrierefrei bekanntgegeben werden sollen. Nach Festsetzung der Beihilfe wird von der Zentralen Scanstelle eine CD erzeugt und versendet, die eine Audiodatei mit dem vorgelesenen Bescheid enthält.
Daneben erhält der Beihilfeberechtigte den Beihilfebescheid wie bisher in gedruckter Form. Die Erstellung der CDs händisch erfolgt, so dass die Produktion und der Versand mehr Zeit benötigt als der reine Briefversand des Bescheides.
Das ist wohl nicht ganz neu, aber kaum einer wusste davon. Hier also nun von uns die offizielle Erinnerung daran, dass es die Möglichkeit gibt barrierefreie Beihilfebescheide zu erhalten.