07.09.2020

Private Krankenversicherungen: Sonderöffnungsaktion jetzt auch für alle GKV-Versicherte Beamte

Zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.03.2021 können Beamtinnen und Beamte, die derzeit in der gesetzlichen Versicherung versichert sind, in eine beihilfekonforme Krankheitsvollversicherung der privaten Krankenkassen wechseln. Mögliche Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken, vielfach ein Grund für den Verbleib in der GKV, werden soweit erforderlich auf maximal 30 % des Tarifbeitrages begrenzt.

Auf Drängen der DSTG auf allen Ebenen starteten die private Krankenversicherung Anfang 2019 eine Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf. Damit war dieses Problem für die Zukunft gelöst und Anwärterinnen und Anwärter konnten sich mit einem maximalen Risikozuschlag direkt ab Einstellung privat versichern und mussten nicht erst auf die Übernahme nach bestandener Prüfung warten.

 

Es blieben aber immer noch einige Beamtinnen und Beamte übrig, die aus sehr unterschiedlichen Gründen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Hier müssen sie 100% des Versicherungsbeitrages (einschließlich des Arbeitgeberbeitrages) selbst tragen. Die privaten Krankenversicherungen starten in einem zweiten Schritt am 01.10.2020 eine befristete Sonderaktion für freiwillig GKV-Versicherte und ihre Familienangehörigen mit der Möglichkeit, zu einer selbstgewählten privaten Krankenversicherung zu wechseln. Das gilt auch bei Bestehen von Vorerkrankungen oder zusätzlichen Risiken, für die bisher ein Versicherungsschutz ausgeschlossen war.

 

Der PKV-Verband hat dafür folgende Leitsätze vereinbart:

 

  • Keiner wird aus Risikogründen abgelehnt.
  • Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
  • Risiko-Zuschläge werden, soweit sie erforderlich sind, auf max. 30 % des tariflichen Beitrages begrenzt. 

Ein Ergebnis engagierter Interessenvertretung von Gewerkschaften und Schwerbehindertenvertretung. Für betroffenen Beamtinnen und Beamte auf jeden Fall ein Grund, die bisherige Versicherungsform zu überprüfen. Ggfs. lässt sich viel Geld sparen.

Einzelheiten gibt es über den PKV-Verband oder die privaten Krankenversicherungen direkt.