08.04.2020

Keine Aufteilung des kinderbezogenen Anteils des Familienzuschlages nach § 40 BBesG bei geschiedenen Eltern zugunsten das barunterhaltspflichtigen Elternteils


Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 11. Februar 2020
(1 BvR 2297/18) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen,
mit welcher ein geschiedener Beamter im familiengerichtlichen Verfahren
die hälftige Auskehrung des von der geschiedenen, ebenfalls verbeamteten Ehefrau
bezogenen kinderbezogenen Familienzuschlages forderte.