16.03.2020

Beförderungen im Funktionsbereich: Es geht ab dem 1.4.2020 weiter

Kaum zu glauben: Es gibt auch noch andere Themen. Sogar sehr erfreuliche!

 

Ab dem 1.4.2020 werden sich die Beförderungsperspektiven in der GKBP und der Steuerfahndung stabilisieren. Im Rahmen einer zentralen Informationsveranstaltung wurden die Dienststellen und Personalräte am 11.03.2020 von der Verwaltung informiert.

 

 

Mit Zustimmung des Finanzministers Lutz Lienenkämper werden das Ministerium der Finanzen und die Oberfinanzdirektion im Rahmen der Personalkostenbudgetierung bestehende Budgetspielräume ohne veränderte LOgrVO (Landesobergrenzenverordnung) nutzen. Im Ergebnis bedeutet dies deutliche Verbesserungen der Beförderungsmöglichkeiten in GKBP und Steufa. Die DSTG freut sich über die Verbesserung und bedankt sich im Namen aller von dieser Regelung profitierenden Kolleginnen und Kollegen bei den Verantwortlichen.

 

Das war ein gutes Stück Arbeit!

 

Mit der Anhebung der Obergrenzen in der Laufbahngruppe 2.1 im Frühjahr 2017 waren deutlich verbesserte Beförderungsmöglichkeiten im Regelbereich der Finanzverwaltung NRW geschaffen worden. Diese dokumentieren sich bis heute in der erfreulichen Beförderungssituation in den Festsetzungsfinanzämtern. Allerdings galten die Neuregelungen grundsätzlich nur für die Festsetzungsämter (Regelbereich). Der Funktionsbereich weist an der Fallstruktur ausgerichtete eigene Stellenbewertungen aus, die mit den Verbesserungen im Regelbereich ins Hintertreffen geraten waren. Dennoch erfolgten im Interesse einer einheitlichen Beförderungspraxis in der Finanzverwaltung auch im Funktionsbereich zusätzliche Beförderungen.

 

Nicht zuletzt auf Drängen der DSTG haben sich das Ministerium der Finanzen und die Oberfinanzdirektion das Thema noch mal vorgenommen. Die Fachgewerkschaft unterstützte diese Beratungen mit Gesprächen im Landtag und mit Finanzminister Lutz Lienenkämper. Eine Änderung der Obergrenzen im Funktionsbereich, wie von der DSTG favorisiert, war mit Blick auf die rechtlichen Begrenzungen und auf die Wechselwirkungen zu Funktionsbewertungen in anderen Verwaltungsbereichen nicht möglich.

 

Mit der jetzt gefundenen Lösung wird den gestiegenen fachlichen Anforderungen in der LG 2.1.sowohl im Regel- als auch im Funktionsbereich Rechnung getragen. FM und OFD haben in vielen Gesprächen und Verhandlungen die Hintergründe und die rechtlichen Möglichkeiten im Sinne der Betroffenen aufgearbeitet.

 

Mit der jetzt gefundenen Lösung wird eine leistungsgerechte Beförderungsstruktur geschaffen, die den aktuellen fachlichen Anforderungen der Laufbahn gerecht wird. Die Umsetzung wird einige Jahre dauern.

 

Die DSTG NRW begrüßt die Lösung und freut sich über die damit verbundene Anerkennung der Leistungen der Kolleginnen und Kollegen im Innen- und Außendienst. Unser Dank gilt dem Finanzminister, der diese Lösung mit auf den Weg gebracht hat. Und allen Kolleginnen und Kollegen im Ministerium und der OFD, die in vielen Gesprächen und Beratungen eine Lösung im Interesse der Beschäftigten erarbeitet haben.

 

 

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