05.03.2019

Landtag beschließt Weiterentwicklung der Beihilfe: Landesregierung am Zug

Mit einem gemeinsamen Antrag der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP (DS 17/4801) fordern die Fraktionen die Fortentwicklung des Beihilferechts in NRW. Mit dem im Landtag bereits angenommenen Antrag (ohne weitere Diskussionen) wird die Landesregierung beauftrag, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Direktabrechnung bestimmter Beihilfeleistungen zu schaffen und umzusetzen. Die DSTG begrüßt die Einmütigkeit der Fraktionen. Die DSTG hatte bereits vor zwei Jahren gefordert, Abrechnungsprozesse einfacher zu gestalten.

 

Das ist schnell gegangen. Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP haben sich auf einen Antrag zur Weiterentwicklung des Beihilferechts verständigt. Und in der nächsten Landtagssitzung dann auch gleich für die Beschlussfassung gesorgt. Aus Sicht der DSTG ein gutes Zeichen für die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit im Landtag in für die Kolleginnen und Kollegen besonders wichtigen Beihilfefragen.

 

Keine Frage: Es war nicht ganz einfach, die unterschiedlichen Positionen zusammenzubringen. Der Antrag ist dennoch kein klassischer Kompromiss mit weichgespülten Inhalten, sondern eine konkrete Aufforderung an die Landesregierung, im Beihilferecht weitere Schritte hin zu einer Verfahrensvereinfachung zu machen. Folgende Forderungen sind enthalten:

 

  1. Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Direktabrechnung bestimmter Leistungen. Darunter insbesondere Rechnungen über stationäre Krankenhausaufenthalte und hohe Arzneimittelrechnungen. Für die DSTG gehören auch nachhaltige Kosten der stationären oder ambulanten Pflege dazu.
  2. Öffnung der Beihilfe-App für Kommunen.
  3. Weitere Reduzierung der Bearbeitungszeiten.
  4. Stärkung von Prävention und Beratung.

 

Mit dem Antrag werden wesentliche Forderungen der DSTG zur Umsetzung auf den Weg gebracht. Vielen Dank an die Abgeordneten und Fraktionen, die mit der zügigen Abwicklung dieser Themen auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten im Land gesetzt haben.