01.02.2019

Tarif-Netzwerk-Info: Erben können sich Urlaubsansprüche auszahlen lassen!

Urlaubsansprüche sind vererbbar, das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 22. 01. 2019, Az: 9 AZR 45/16) entschieden. Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber künftig eine finanzielle Vergütung für dessen nicht genommenen Jahresurlaub verlangen. Das BAG hat sich mit dem Urteil der Rechtsauffassung des EuGHs angeschlossen, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht mit seinem Tod untergeht und dessen Erben eine finanzielle Vergütung vom Arbeitgeber verlangen können (EuGH, Urteil vom 6.11. 2018, Az: C?570/16; C-569/16).

 

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