05.11.2018

Seniorenvertretung: Erfolgreiche erste Bezirksseniorentagung Rheinland

Mehr als die Hälfte der Ortsverbände des BV Rheinland haben bereits Seniorenvertreter in ihre Vorstände berufen. Sie trafen sich am 26. Oktober 2018 zur ersten Bezirksseniorentagung des BV Rheinland im großen Sitzungssaal der ehemaligen OFD Köln. Umfangreiche Informationen und spannende Diskussionen erwarteten die Teilnehmer.

 

Bezirksseniorenvertretung noch jung

Bei der Begrüßung wies der Vorsitzende der Bezirksseniorenvertretung Günter Gonsior auf das gewerkschaftspolitisch historische Jahr 2017 hin. Durch die Verschmelzung der Bezirksverbände Düsseldorf und Köln zum gemeinsamen Bezirksverband Rheinland am 28. September trat auch eine neue Satzung in Kraft, in der die Bezirksseniorenvertretung Rheinland ihre Geburtsstunde erlebte. Neben dem Vorsitzenden, der nunmehr auch als stimmberechtigtes Mitglied am Vorstandstisch des BV Rheinland sitzt, wurden Miichael Baxpehler und Burkhardt Borowski zu stellvertretende Vorsitzende gewählt. Damit fand eine langjährige Diskussion ein positives Ende, bei der von den Seniorenbeauftragten eine satzungsmäßige Anbindung - wie bei Frauen und Jugend - gefordert wurde. Personelle Verstärkung erhielt das Gremium Mitte 2018 durch Ulla Wittwer, die als kooptiertes Mitglied den der Vorstand der Bezirksseniorenvertretung unterstützt.

 

Bezirksverbandsvorsitzende fordern Unterstützung bei anstehender Tarifrunde ein

Für eine Übergangszeit bis zum nächsten Bezirksverbandstag im Jahr 2019 stehen an der Spitze des BV Rheinland die beiden ehemaligen Vorsitzenden der Bezirksverbände Düsseldorf und Köln: Marc Kleischmann und Rainer Hengst. Beide gestalteten durch ihre erweiterten Grußworte den Bezirksseniorentag positiv mit. Marc Kleischmann wies auf die DSTG-Forderung nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 41 Stunden hin und erwähnte eine alternative Regelung in Hessen. Hier können Arbeitszeiten in einem Lebensarbeitszeit-Konto gutgeschrieben werden. Für die anstehende Tarifrunde 2019 forderte er auch Pensionäre und Rentner auf, an möglichen unvermeidlichen Protestveranstaltungen teilzunehmen. Das Tarifergebnis wird - wie auch in der Vergangenheit - Auswirkungen auf Pensionen und Renten haben.

 

Bald verbindliche Versorgungsauskunft

Rainer Hengst bezog sich in seinen Ausführungen u. a. auf die langjährige DSTG-Forderung nach einer verbindlichen Versorgungsauskunft: Ab dem 01.01.2021 besteht nunmehr ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Zu diesem Zweck hat das LBV NRW ein Online-Antragsverfahren eingerichtet, welches bereits jetzt im Rahmen eines Pilotprojektes getestet wird. Die Eingabe und Übermittlung der erforderlichen Daten erfolgt im Rahmen des Online-Antragsverfahrens durch die Beamtinnen und Beamten selbst. Im Anschluss überprüft die Personalakten führende Dienststelle die übermittelten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Hierbei sind auch die in der Zukunft liegenden Planungsdaten für die Personalakten führende Dienststelle sichtbar. Abschließend nimmt das LBV NRW die versorgungsrechtliche Bewertung vor und erteilt die gewünschte Versorgungsauskunft. An dem Pilotprojekt nehmen zunächst ausgesuchte Dienststellen teil.

 

Dienststellen, die am Pilotprojekt zum Online-Antragsverfahren zur Versorgungsauskunft teilnehmen: Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, Grevenbroich, Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf I, Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf II, Groß- und Konzernbetriebsprüfung Krefeld, Groß- und Konzernbetriebsprüfung Mönchengladbach, Kempen, Krefeld, Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf, Viersen sowie Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (Standorte Köln und Münster), Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

 

Netzwerk der gewerkschaftlichen Seniorenvertretungen komplett

Michael Baxpehler stellte die augenblickliche Struktur der Seniorenvertretungen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene der DSTG und des DBB vor. Besonders von den Seniorenvertretungen der DSTG-Bund und des DBB-Land und Bund wird erwartet, dass sie sich nicht nur aktiv an der politischen Diskussion beteiligen, sonder insbesondere Serviceleistungen erbringen, die allen Pensionären und Rentnern zugute kommen. Hierzu gehören u. a. kostenloses Informationsmaterialien und die Durchführung von Seminaren und Info-Veranstaltungen.

"Ausgebuchte" Veranstaltungen

Burkhardt Borowski konnte von zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten der Seniorenvertretung berichten, die gut von den Mitgliedern angenommen werden und bereits kurz nach den Ausschreibungen überwiegend "ausgebucht" sind. Auch wurden z. B. die Besichtigungen und Führungen (Ford-Werke, Gasometer Oberhausen, Landtag usw.) und Vortragsveranstaltungen zu einem Informations- und Meinungsaustausch mit den Teilnehmern genutzt. Die Kooperation mit dem DEP'B, das auch besondere politische Bildungsreisen für Ruheständler anbietet, hat sich bestens bewährt. Die Veranstaltungshinweise der Seniorenvertretung, die bisher per Mail nur an die Ruheständler bekanntgegeben wurden, sollen nach dem Wunsch der Teilnehmer auch an die Ortverbände gehen, die bisher nicht immer über die Aktivitäten der Seniorenvertretung informiert waren.

 

Zentrale Ehrung von Jubilaren

Die Ehrung von Jubilaren, die der DSTG seit 50 Jahren und mehr die Treue gehalten haben, sollen auch weiterhin auf einer zentralen Veranstaltung durchgeführt werden. Insoweit wird eine Tradition des ehemaligen BV Köln beibehalten. Die Aushändigung der Urkunden an alle Jubilare bleibt aber weiterhin Aufgabe der Ortsverbände. Die Urkunden werden jetzt einheitlich, ohne besondere Aufforderung, den Ortsverbänden zugestellt. Auf eine "würdige" Ehrung vor Ort wies die Bezirksseniorenvertretung besonderen hin.

 

Würdevolle Verabschiedung in den Ruhestand

Auch eine würdevolle Verabschiedung von DSTG-Mitgliedern in den Ruhestand sollte von den Ortsverbänden und den örtlichen Seniorenvertretern beachtet werden. Als "Begleitmaterial" stellte die Bezirksseniorenvertretung eine "Seniorenmappe" mit wichtigen Hinweisen zu Serviceleitungen für Pensionäre und Rentner zusammen. Sie kann durch eigene Beiträge der Ortsverbände ergänzt werden. Teile des Begleitmaterials können online auf der DSTG-Homepage abgerufen werden. Hierzu ist ein Passwort erforderlich, das den Ortsverbänden bekannt ist bzw. bei der Bezirksverbands-Geschäftsstelle abgerufen werden kann. Flyer und weiteres Info-Material kann ebenfalls angefordert werden. Der Bezirksverband beteiligt sich an einem Abschiedsgeschenkt mit jeweils 10 Euro.

 

Hilfestellung bei Beihilfeanträgen

Welche Hilfestellung kann der örtliche Seniorenvertreter leisten, wenn ein Beihilfeberechtigter selbst nicht mehr in der Lage ist, Beihilfeanträge zu stellen, und die Angehörigen ebenfalls überfordert sind. Einige Teilnehmer sehen sich durchaus in der Lage, persönliche Hilfe anzubieten. Auch professionelle Anbieter erscheinen immer mehr auf dem Markt, und bieten gegen ein entsprechendes Honorat umfassende Hilfe an. Die Bezirksseniorenvertretung wird hierzu weitere Informationen einholen.

 

Zusammenarbeit mit Frauenvertretung

Die Zusammenarbeit von Senioren- und Frauenvertretung hat sich bewährt, wie Ulla Wittwer betonte. Sie ist gleichzeitig Mitglied in der Frauenvertretung und schlug weiterhin gemeinsame Aktionen vor. Ein "Themennachmittag", wie bei den Frauen bereits erfolgreich erprobt, wäre auch auf die Seniorenvertretung übertragbar. Örtliche Seniorenvertreter könnten darüber hinaus Kleinveranstaltungen durchführen (Kaffetrinken, Wandern, Radfahren).

Vorbereitung auf den Ruhestand

Dass die OFD NRW dem ständigen drängen der Seniorenvertretung zur Durchführung von Veranstaltungen für eine "Vorbereitung auf den Ruhestand" endlich nachgegeben hat, bewertete Günter Gonsior als großen Erfolg. Der Pilotveranstaltung in Dortmund-Ost, die nach ihrer Ausschreibung für 160 Teilnehmer bereits nach 7 Minuten "ausgebucht" war, müssen aber flächendeckend weitere folgen. In den nächsten Jahren werden 30 v. H. des jetzigen Personals in den Ruhestand wechseln. Die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn gebietet es, diesen Personenkreis auf den anstehenden Ruhestand vorzubereiten. Positive Beispiele aus anderen Landes- und Bundesverwaltungen bestätigen die Notwendigkeit. Das gesamte Seminar der DSTG-Landesseniorenvertretung im Jahr 2017 in Königswinter widmete sich diesem Thema sehr erfolgreich. Leider stehen der Seniorenvertretung für diese dreitägige Jahresveranstaltung nur 20 Teilnehmerplätze zur Verfügung (jeweils 10 für Rheinland und Westfalen). Dezentrale DSTG-Tagesveranstaltungen werden z. Zt. von der Bezirksseniorenvertretung geprüft. Sie werden jedoch den Dienstherrn von seiner Fürsorgeverpflichtung nicht entbinden.

 

Bald Direktabrechnung von Beihilferechnungen mit der Beihilfe möglich?

Die lebhafte Diskussion über die Arbeit der Seniorenvertretung wurde auch von zahlreichen Anregungen begleitet, wie die Arbeit der örtlichen Seniorenvertretungen gestaltet werden kann. Eine wichtige Information bezog sich auf die Forderung der Seniorenvertretung, Kranken- und Pflegeaufwendungen zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und der Beihilfestelle direkt abrechnen zu lassen (wie es z.B. die Krankenkassen mit Krankenhausrechnungen ermöglicht). So kann der Beihilfeberechtigte erheblich entlastet werden, was auch den aktiv Beschäftigten zugute käme. Nach letzten Informationen scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Die CDU im Landtag NRW will eine Initiativ einbringen, wonach Krankenhaus- und Pflegekosten direkt mit der Beihilfestelle abgerechnet werden können. Das LBV unterstützt diese Initiative ausdrücklich, da auch eine personelle Entlastung der Beihilfestelle eintreten würde.

 

Umzugskosten für Pensionäre

Eine weitere Initiative der Seniorenvertretung wird immer noch von der OFD geprüft: Erstattung von Umzugskosten für Pensionäre, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen umziehen müssen. Das Bundesumzugskostengesetz, das auch für NRW Gültigkeit besitzt, sieht solche Möglichkeiten vor Praktisch wurden Anträge aber noch nie gestellt - wahrscheinlich, weil eine solche Möglichkeit nicht bekannt ist. Sobald eine verbindliche Entscheidung der OFD vorliegt, wird die Bezirksseniorenvertretung informieren.

 

Positives Resümee

Am Ende der Veranstaltung konnten die örtlichen Seniorenvertreter und die Bezirksseniorenvertretung Rheinland ein positives Resümee der ersten Bezirksseniorentagung Rheinland ziehen.

 

Und für jeden Beschäftigten wird sichtbar, dass die DSTG auch für Pensionäre und Rentner eine gewerkschaftspolitische Heimat darstellt, in der ihre Interessen Beachtung finden.