Die Jahressonderzahlung nach TV-L wird mit dem Novembergehalt 2018 ausgezahlt. Lesen Sie hier, was bei den Anspruchsvoraussetzungen und der Berechnung der Jahressonderzahlung zu beachten ist.
Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen. Sie ist in § 20 TV-L geregelt und wird mit dem Novembergehalt fällig.
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