29.10.2018

DSTG-Erfolg: Alle Dienststellenleiter nach A 16

Mit der Umsetzung des Landeshaushaltes 2019 werden alle Dienststellenleiter in der Finanzverwaltung mindestens nach A 16 besoldet. Die Zahl der A 16 Z-Stellen (33) ändert sich nicht. Die Verbesserung erfolgt im Rahmen des Projektes "Finanzverwaltung der Zukunft" und greift eine Anregung der DSTG aus den beiden Vorjahren auf.

 

Im Rahmen der Initiative "Perspektiven für den höheren Dienst" fordert die DSTG seit 2 Jahren, die Leitung einer Dienststelle als besondere Aufgabe zu betrachten und einheitlich mindestens nach A 16 zu besolden. Die Aufgabe stelle unabhängig von der Zahl der Beschäftigten hohe Ansprüche an die Fach- und Führungskompetenz. Die derzeitige Besoldung, die bei weniger Beschäftigten noch eine Besoldung nach A 15 vorsehe, werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Darüber hinaus handele es sich bei der Dienststellenleitung um eine herausgehobene Aufgabe, die zurecht als eines der Werdegangsziele für die gesamte Laufbahngruppe 2.2. definiert werde. Und somit auch im Fokus geeigneter Nachwuchskräfte stehe, an denen es derzeit mangelt.

 

Die DSTG hatte dazu allen Verantwortlichen ein eigenes Positionspapier zur Verfügung gestellt, in dem die Argumente für eine sachgerechte Besoldung von Führungskräften zusammengestellt wurden. Im Finanzministerium und im Landtag wurden die Argumente aufgegriffen. Mit Verabschiedung des Haushaltes 2019 bestehen ab dem 1.1.2019 die entsprechenden Beförderungsmöglichkeiten.

 

Darüber hinaus gibt es auch Verbesserungen im Bereich der Oberfinanzdirektion. Hier werden ab 2019 die längst überfälligen besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Zusammenlegung der OFDen gezogen. Finanzpräsidenten werden dann nach B 4, zwei Vertreter aus dem Kreis der Referatsleiter nach B 2 besoldet. Damit erfüllt die Landesregierung die Zusage, die Durchlässigkeit zwischen FM und OFD in Spitzenfunktionen zu ermöglichen. Auch hier hatte die DSTG in der Vergangenheit mit klaren Forderungen Zeichen gesetzt.