Im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen wird die DSTG die Fraktionen im Landtag auffordern, sich für die Aufhebung der 100 % Besetzungsquote im Außendienst der Finanzverwaltung einzusetzen. Ziel dieser Forderung ist es, politisches Verständnis für die extrem schwierige Personalsituation in den Festsetzungsfinanzämtern zu schaffen und damit mehr Spielraum beim Personaleinsatz in den Finanzämtern zu erlangen.
Erstmalig in 2018 hat es die Verpflichtung zur vollständigen Besetzung der freien Stellen im Außendienst sogar in den Stellenplanerlass (Tz. 3.6) geschafft. Damit wird die seit 2011 bestehende politisch vorgegebene Verpflichtung, das Stellensoll in der Betriebsprüfung, der Umsatzsteuersonderprüfung und der Steuerfahndung zum Stichtag auf 100 % aufzufüllen, erneut bestätigt und für die kommenden Jahre fortgeschrieben.
Aus der Sicht der DSTG ist diese Vorgabe aufzuheben. Sie ist mit der aktuellen Personalentwicklung in der Laufbahngruppe 2.1. mit rund 1.000 (zum 1.6.2018) unbesetzten Stellen nicht vereinbar. Durch diese Regelung konzentriert sich der Personalfehlbestand auf die Festsetzungsfinanzämter. Und beschleunigt dort maßgeblich das Personalkarussell. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass inzwischen Kolleginnen und Kollegen für den Außendienst gewonnen werden, die ihre Laufbahnprüfung vor lediglich 2 bis 3 Jahren abgelegt haben. Und somit bei aller individuellen Eignung nur im geringerem Umfang Verwaltungserfahrungen mit in den Außendienst einbringen können.