27.04.2017

Neueinstellung Regierungsfbeschäftige: Am Ende 5.800 Bewerbungen auf 50 Stellen

Die Finanzverwaltung wird zum 01.08.2017 50 Tarifbeschäftigte für Aufgaben in den Erhebungsstellen der Finanzämter einstellen. Das Auswahlverfahren ist nach einer besonderen Anstrengung der OFD und der damit befassten Kolleginnen und Kollegen inzwischen abgeschlossen. Aufgrund der landesweiten Stellenausschreibung gab es bis zum Bewerbungsschluss 5800 BewerberInnen.

 

Die DSTG freut sich auf 50 neue Kolleginnen und Kollegen. Die dazu erforderlichen Finanzmittel von 3,1 Mio. € wurden auf Initiative der DSTG-NRW mit Unterstützung der Fraktion der GRÜNEN und der SPD zur Verfügung gestellt. Die jetzt erfolgenden Einstellungen sollen den rechtzeitigen Ersatz von demnächst in Rente gehenden Kolleginnen und Kollegen ermöglichen.

 

Mit einer derart hohen Zahl von Bewerbungen hatte wohl niemand gerechnet. Ganz offensichtlich ist die Finanzverwaltung für Dritte ein deutlich attraktiverer Arbeitgeber, als dies von den Beschäftigten selbst wahrgenommen wird. Die zuständige OFD musste in einem strukturierten Verfahren einen Überblick über die Bewerber ermöglichen und gleichzeitig eine Auswahl für die Bewerbergespräche vorbereiten. Gemeinsam mit der Personalvertretung erfolgten dann die entsprechenden Auswahlgespräche. Ab 01.08. werden nunmehr 50 neue Kolleginnen und Kollegen in die Aufgaben der Erhebungsstelle eingewiesen. Unser Dank gilt allen, die sich in diesem Verfahren ganz besonders eingesetzt haben.

 

In Absprache mit der Personalvertretung ist das Konzept der Einweisung zunächst als Versuch zu verstehen. Aufgrund der langen "Abstinenz" gilt es, eine sachgerechte und der Vorbildung der neuen Kolleginnen und Kollegen entsprechende fachliche Einweisung in die Besonderheiten der Finanzverwaltung zu konzipieren. Aus diesem Grund sind die Arbeitsverträge auch zunächst für ein Jahr befristet, da die tarifliche Probezeit (6 Monate) für beide Seiten keine ausreichende Erprobung sichert. Die Personalvertretung und die DSTG haben deutlich gemacht, dass danach, bei entsprechender Eignung, in jedem Fall eine Festanstellung unter tariflicher Berücksichtigung der "verlängerten Probezeit" zu erfolgen habe. Dies wurde von der Verwaltung verbindlich zugesichert.