10.06.2016

Finanzminister hebt Wiederbesetzungs-/Beförderungssperre auf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

manchmal gibt es ganz besondere Tage. Heute ist so einer....

 

Paukenschlag am Freitag, dem 10.06.: Unser Finanzminister Norbert Walter-Borjans hebt die Wiederbesetzungssperre auf. Die Folge: Noch im Juni kommt es zu ca. 1500 Beförderungen (je nach Teilzeitanteilen der Betroffenen) in allen Stufen und Bereichen der Finanzverwaltung. Die Urkunden sollen ab 27.06. ausgehändigt werden.

Die DSTG stellt fest: Ein Riesenerfolg für alle Beamtinnen und Beamten unserer Verwaltung. Damit ist die wichtigste Strukturverbesserung der letzten 20 Jahre erreicht.

Vielen Dank an den Finanzminister und allen, die ganz unmittelbar daran mitgewirkt haben. Ein wegweisender Schritt hin zu mehr Wertschätzung und ein klares Signal zur Anerkennung der Leistungen der Kolleginnen und Kollegen in der Finanzverwaltung NRW.

 

Seit Jahren fordert die DSTG in allen Stellungnahmen, in Statements und Gesprächen die Aufhebung der Beförderungssperre für die Finanzverwaltung. Hohe Leistungsbereitschaft und Engagement, so die Gewerkschaft, vertragen sich nicht mit Einschnitten aus der Steinzeit der Sparpolitik.

 

Am Freitag, dem 10.6.2016 war es soweit: Mit einem kurzen Satz wird die lange Zeit als fast unmöglich dargestellte Aufhebung Wirklichkeit. Zuletzt hatten DSTG-Vertreter erst im Mai in Gesprächen mit der Verwaltung ihre Forderung nach Aufhebung der Sperre unterstrichen. In seinem Begleitschreiben macht Walter-Borjans deutlich: Das gemeinsame Projekt "Finanzverwaltung der Zukunft" fordert zu neuem Denken auf. Der angelaufene Modernisierungsprozess soll durch die Aufhebung der Beförderungssperre zusätzliche Schubkraft erhalten. Gut ist, dass mit diesen Beförderungen auch eine Reihe von Härtefällen vermieden werden, die sich durch den Neuzuschnitt der Beförderungslisten ab A 12 durch die Neufassung des § 19 Abs. 6 LBG n.F. ab dem 01.07.2016 ergeben hätten. Die DSTG unterstreicht die Ausführungen des Ministers: Der Modernisierungsprozess muss dazu genutzt werden, alte Zöpfe abzuschneiden. Die jetzige Maßnahme ist ein Vertrauensvorschuss in das - vielfach bekannte - Engagement der Beschäftigten in der Finanzverwaltung.

 

Die Wiederbesetzungssperre war vor über 20 Jahren als Sparmaßnahme zulasten der Beamtinnen und Beamten des Landes NRW eingeführt worden. Eine freiwerdende Stelle durfte danach erst 18 Monate später wieder besetzt bzw. für Beförderungszwecke genutzt werden. Das führte im Zeitpunkt der Einführung zu einem faktischen Beförderungsstopp von 18 Monaten und sorgte später dafür, dass trotz steigender Personalabgänge, die entsprechenden Beförderungsmöglichkeiten erst mit 18 Monaten Verzögerung genutzt werden konnten. Mit der Aufhebung werden diese Stellen sofort frei und können daher sofort zur längst verdienten Beförderung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen genutzt werden.

 

Für alle, die nicht in dieser Runde dabei sind, gilt, dass freiwerdende Stellen zukünftig sofort wieder besetzt werden können. Es wird daher deutlich schneller zu Beförderungen kommen, als in der Vergangenheit. Die Maßnahme wirkt daher über den Tag hinaus auch für diejenigen, die nicht unmittelbar selbst befördert werden.

 

Die DSTG hatte seit der Einführung der ressortweiten Personalkostenbudgetierung keine Gelegenheit ausgelassen, die Aufhebung dieser Sperre zu fordern. Selbstverständlich hat auch hier der Erfolg viele Mütter und Väter. Deshalb gilt unser Dank zunächst Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Danach dann aber sofort auch seinem Umfeld, dem Finanzministerium und der OFD sowie den Kolleginnen und Kollegen, die den FM bei seinen Besuchen in den Dienststellen und Ämtern mit ihrem Engagement und ihrer Einsatzbereitschaft überzeugt haben. Ein guter Tag für die Finanzverwaltung.

 

Weitere Einzelheiten folgen in der kommenden Woche.