29.02.2016

Personalentwicklungskonzept gehobener Dienst: Thema im Landtag!

Auf Antrag der CDU-Abgeordneten Werner Lohn und Dr. Markus Optendrenk befasste sich der Unterausschuss Personal des Landtages NRW in seiner Sitzung vom 23.02.2016 mit den Auswirkungen des Personalentwicklungskonzeptes für den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung NRW. Der Antrag griff die Kritik der DSTG aus dem Rundschreiben 1-2016 auf. Die Verwaltung legte dem Unterausschuss eine schriftliche Stellungnahme vor (Vorlage 16/3716). Aus der Sicht der DSTG sind die Inhalte dieser Stellungnahme in vielen Bereichen nicht nachvollziehbar.

 

In der Sitzung bezogen sich die CDU-Abgeordneten auf das Positionspapier der DSTG zur Fortentwicklung des PEK. Die Verwaltung stellte in ihren Ausführungen den erfolgreichen Vollzug des bisherigen Konzeptes in den Mittelpunkt. Dabei wurde nicht darauf eingegangen, dass inzwischen mehr als 50 % aller Ersteinsätze deutlich unterhalb der konzeptionellen Verweildauer von 4 Jahren beendet werden muss. Es wurde auch nicht dargestellt, dass in vielen Finanzämtern die für das Funktionieren des Amtes erforderlichen Umsetzungen schon heute nur noch dann dem PEK folgen, wenn es zufällig passt oder damit Druck auf Beschäftigte ausgeübt werden soll. Ein Konzept das nur funktioniert, wenn es extrem weit ausgelegt oder nicht beachtet wird, sollte auch in der Finanzverwaltung nicht als erfolgreich bezeichnet werden.

 

Leider erlauben die Regularien einer Unterausschusssitzung keine Meinungsäußerungen von Gästen der öffentlichen Sitzung. Die DSTG hat aber inzwischen allen Parteien Gespräche angeboten, um die sehr unterschiedlichen Sichtweisen von DSTG, den Beschäftigten und der Verwaltungsspitze zu erläutern.

 

Erstaunlich war die Position der Verwaltung, dass mit dem PEK das Ziel einer besseren Steuerung der Personalzuführung zu den Außendiensten erreicht worden sei. Wenn seit 2 Jahren regelmäßig 50 % der Bewerber die Konzeptvorgaben nur bei "gestreckter Auslegung" erfüllen, verbietet es sich nach Auffassung der DSTG, das Konzept als erfolgreich zu beschreiben.

 

Besonders kritisch sieht die DSTG seit der Einführung des PEK im Jahr 2010 die Verknüpfung der Rotation mit der Beurteilung. Ein sachgerechtes Personalentwicklungskonzept zeigt den Beschäftigten Chancen und Wege auf, um den individuellen beruflichen Weg zu gestalten. Es bietet Anreize, den konzeptionellen Vorschlägen zu folgen, um so den eigenen Berufsweg zu gestalten und Werdegangsziele zu erreichen. Ein so gestaltetes Konzept eröffnet auf freiwilliger Basis Chancen und Perspektiven und benötigt keine Repressalien bei "Nichtbeachtung".

 

Das in der Finanzverwaltung umgesetzte Konzept geht den gegenteiligen Weg. Es bedroht die Nichteinhaltung des von der Verwaltung vorgegebenen Weges mit Repressalien bei Beurteilung und Beförderung. Nicht die freie Wahl von Chancen und Möglichkeiten steht im Vordergrund, sondern die Durchsetzung der Verwaltungsabsichten. Gleichzeitig wird damit das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung ausgehebelt, weil sich einerseits die betroffenen Kolleginnen und Kollegen vielfach den Zwängen beugen, andererseits eine Ablehnung der Umsetzung ggfs. auch beurteilungsmäßige Nachteile für den Beschäftigten bedeuten würde.

 

Die Verknüpfung von PEK und Repressalien bei der Beurteilung ist auch deshalb zweifelhaft, weil den Drohungen auf der anderen Seite keinerlei Ansprüche der Beschäftigten gegenüber gestellt werden. Die Einhaltung des Konzeptes befähigt zu allem, berechtigt zu nichts. Weder verknüpfen sich mit einem konzeptgerechten Werdegang Beurteilungs- oder Beförderungsvorteile noch können sich die Kolleginnen und Kollegen mit Hinweis auf ihre bisherige "Konzepttreue" gegen Anforderungen des Arbeitgebers auf Veränderung und Rotation wehren. Was bleibt, ist ein Konzept, das Wege aufzeigt, um Karrierenachteile zu vermeiden.

 

Die DSTG hat die DSTG-Mitglieder im Hauptpersonalrat aufgefordert, das PEK erneut auf die Tagesordnung der Personalvertretung zu setzen. Spätestens nach der Stellungnahme der Verwaltung zum PEK besteht dringender Diskussionsbedarf.