03.02.2016

DSTG fordert Änderungen beim Personalentwicklingskonzept gehobener Dienst

Im Rahmen der Landeshauptvorstandssitzung der DSTG NRW am 10.12.2015 haben die Gewerkschafter beschlossen, Änderungen beim Personalentwicklungskonzept für den geh. Dienst der Finanzverwaltung des Landes einzufordern. Die DSTG fordert ihre Mitglieder in Haupt- und Bezirkspersonalrat auf, Änderungen mit der Verwaltung zu diskutieren und auf deutliche Verbesserungen im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu drängen.

 

Das Personalentwicklungskonzept für den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung hat sich nach Auffassung der DSTG in den vergangenen 5 Jahren nicht bewährt. Ein Konzept, das nur deshalb noch gilt, weil es in weiten Teilen nicht mehr beachtet wird oder werden kann, ist hinfällig. Wesentliche Elemente des Konzeptes sind in der Finanzamtswirklichkeit nicht umsetzbar oder bedürfen einer sehr weitgehenden individuellen Auslegung, um zumindest noch einer formalen Vereinbarkeit zu entsprechen. Dabei wird nicht verkannt, dass im neuen Dienstrecht Personalentwicklungskonzepte im Interesse der Beschäftigten verbindlich vorgeschrieben sind.

 

Die DSTG fordert, dass bestehende PEK kurzfristig umfassend zu überarbeiten. Dazu bedarf es insbesondere der folgenden Maßnahmen: 

  • Der Zusammenhang zwischen dem PEK und den Beurteilungsrichtlinien ist aufzuheben.
  • Die Flexibilität des Konzeptes ist deutlich zu verbessern und transparent darzustellen.
  • Der Begründungszwang beim langjährigen Verbleib von Fachkräften ist grundlegend zu überarbeiten.
  • Beschäftigte, die bereits in 4 Stellen eingesetzt wurden, sind von der Rotationspflicht auszunehmen.

 

Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Positionspapier der DSTG zu entnehmen.