17.12.2015

Flüchtlingshilfe: „Einsatz in einer Notunterkunft“

J. Wacker (1.v.r.) und sein Team

- Ein Erfahrungsbericht von Joachim Wacker, Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln -

 

Ich hatte das große Glück in der Notunterkunft Köln-Chorweiler eingesetzt zu werden. Dort bilden wir - 3 Bedienstete der Bezirksverwaltung Köln und ich - ein Team. Zwei Kolleginnen sind bereits seit einigen Monaten in der Flüchtlingshilfe tätig und haben damit bereits sehr gute Erfahrungen gesammelt. So war es für mich wesentlich einfacher, mich in die Tätigkeit einarbeiten zu können. Andere Kolleginnen/Kollegen haben es da wohl anders angetroffen.

 

Grundsätzlich sollen wir mit einem Laptop, Diensthandy und -ausweis und einem Hygienepaket ausgestattet werden. Die Auslieferung hat sich allerdings etwas verzögert, weil wohl nicht mit einer derartigen Resonanz gerechnet wurde. Das Handy habe ich bereits nach wenigen Tagen erhalten, der Rest fehlt noch. Empfohlen wurden neben den allgemein üblichen Impfungen zusätzlich Hepatitis A und B sowie Röteln.

 

Unsere eigentliche Aufgabe ist es, Ist-Zahlen der einzelnen Unterkünfte zu ermitteln und zu melden. Hierzu wurde ein eigenes Programm LIA (Liegenschaft-Interface-Asyl) entwickelt, mit dem täglich möglichst bis 8 Uhr Belegungszahlen gemeldet werden sollen. Abgefragt werden die zahlenmäßig vorhanden Flüchtlinge, die am Tag erwarteten Zu- und Abgänge und andere Daten, die eine Übergabe, Transit, an die kommunalen Einrichtungen ermöglichen. Eine leidlich genaue Zahl lässt sich allerdings nur bei der Essensausgabe oder der Auszahlung des Taschengeldes ermitteln, da es sich um Flüchtlinge - und nicht um Gefangene - handelt, die sich frei bewegen können.

 

Die Unterkunft selbst besteht aus einigen Zelten, in denen jeweils 80 Personen untergebracht werden können. Für diese Unterkünfte gilt die strikte Trennung der Geschlechter, so dass auch Familien auseinander gerissen werden müssen. Daneben sind Küchen- und Kantinenzelte sowie ein Kindergarten eingerichtet. Betreut werden alle Landesunterkünfte von gemeinnützigen Organisationen. Dies sind in Chorweiler die Johanniter: hochmotivierte junge Menschen, die oft zweisprachig aufgewachsen sind und auch hervorragende Arbeit als Dolmetscher verrichten. Arabisch, persisch, afghanisch? Kein Problem! Einige von ihnen sind selbst als Flüchtling nach Deutschland gekommen, haben Schule, Ausbildung/Studium absolviert und wollen nun denen helfen, die sich jetzt in einer ähnlichen Lage befinden.

 

Voraussetzung für die Übergabe an eine kommunale Einrichtung ist der TBC-Ausschluss, der - mit Ausnahme von Kindern bis 11 Jahren und Schwangeren - per Röntgen erfolgt. Darüber hinaus ist die BüMA erforderlich. BüMA? Was ist das denn? Neben den bekannten Abkürzungen im Steuerrecht, bin ich auf eine Vielzahl weiterer Abkürzungen getroffen, deren Bedeutung zu hinterfragen ist, weil alle Welt davon ausgeht, dass sie bekannt sind. BüMA ist die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender. Ohne BüMA geht nichts!

 

Die Notunterkunft Chorweiler soll bis Ende Januar aufgelöst werden. Wohin es mich dann verschlägt, ist noch offen.