11.12.2015

Landestarifauschuss: Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen auch 2016

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen im neuen Jahr. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe teilte kürzlich mit, dass der Zusatzbeitrag der gesundheitlichen Krankenkassen im Jahr 2016 auf durchschnittlich 1,1 Prozent ansteigen. Damit liegt der erst 2015 eingeführte Beitrag bereits 0,2 Prozentpunkte über dem ursprünglichen Wert.

 

Jede Krankenkasse darf seit 2015 ihren eigenen Zusatzbeitrag festlegen. Der Zusatzbeitrag wird maßgeblich von der Finanzlage jeder Krankenkasse bestimmt. Der Zusatzbeitrag wird allein vom Arbeitnehmer finanziert und wird automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Wie die Krankenkassenbeiträge selbst ist auch der Zusatzbeitrag an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt, die aktuell bei brutto 4237,50 € liegt. Wer so viel verdient, zahlt bei einer Erhöhung um 0,2 % zukünftig 8 € pro Monat mehr. Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung ist auf 7,3 Prozent fixiert, somit sind die Arbeitgeber von den zusätzlichen Kosten nicht betroffen.

 

Erheben Krankenkassen den zusätzlichen Beitrag erstmals oder wollen sie ihn anheben, dann müssen sie ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben auf das Recht zur Sonderkündigung sowie auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes hinweisen.

 

Kassen, die einen Zusatzbeitrag über dem durchschnittlichen Satz verlangen, müssen ihre Mitglieder explizit über die Möglichkeit informieren, in eine günstigere Versicherung zu wechseln. Selbst wer weniger als 18 Monate in einer Versicherung Mitglied ist, kann sich dann von dieser lossagen und sich nach günstigeren Angeboten umschauen. Es muss sich also niemand mit einer Erhöhung einfach abfinden.