03.10.2015

Mogelpackung „Zentraler Pensionsfond“?

Die Landesregierung hat am 21.08.2015 die Einrichtung eines Pensionsfonds angekündigt. In diesem Fonds sollen die bisherige Versorgungsrücklage und der seit 2006 bestehende Versorgungsfonds zusammengelegt werden. Gleichzeitig sollen ab 2018 die Zuführungsbeträge auf 200 Mio. € reduziert werden. Allerdings verzichtet das Land dafür auf eine gesetzlich ab 2018 mögliche Entnahme aus diesem Fonds zur Finanzierung der laufenden Pensionszahlungen. Eine Anhörung zum entsprechenden Gesetzentwurf vom 24.08.2015 steht noch aus.

 

Seit 1998 hat das Land NRW eine Rücklage gebildet, mit der lt. dem damaligen Gesetz bis einschließlich 2017 von jeder Besoldungserhöhung 0,2 % abgezogen wurden, um mit diesen Beträgen einen Eigenanteil der Beamtinnen und Beamten an den kommenden Versorgungszahlungen zu finanzieren. Aus verschiedenen Gründen kumuliert der Abzugsbetrag bis 2017 aber lediglich auf 1,8 % der Besoldung; das ergibt einen Zuführungsbetrag für das letzte Jahr der Gültigkeit des Gesetzes von 508 Mio. €. Wichtig: Dieser Betrag ergibt sich aus den gekürzten Besoldungserhöhungen seit 1998 und stellt damit eine nachhaltige, über 2017 hinaus wirkende Besoldungsminderung dar.

 

Die Gewerkschaften hatten damals darauf hingewiesen, dass am Ende der Laufzeit, also nach 2017, die Besoldungskürzungen rückgängig zu machen seien, soweit das Geld nicht weiterhin für eine Zuführung zur Versorgungsrücklage genutzt werde. Davon ist im aktuellen Entwurf der Landesregierung keine Rede. Das Land NRW will diesen Betrag ab 2018 zugunsten des Haushaltes ersatzlos vereinnahmen.

 

Ab dem Jahr 2006 hat das Land NRW freiwillig und ohne Gegenfinanzierung aus dem Besoldungsbereich zusätzlich einen Versorgungsfonds eingerichtet. Hier werden bis heute für jeden Beamten, der seit dem 01.01.2006 eingestellt wurde, monatlich 598,-- € eingezahlt. Im Jahr 2017 waren dafür lt. Finanzbericht 790 Mio. € (2018 bereits 900 Mio.€) vorgesehen.

 

Eine Befristung dieser Regelung war nicht vorgesehen. Anders als andere Bundesländer ist das Land NRW bisher allen Verpflichtungen aus diesen Regelungen nachgekommen. Die Versorgungsrücklage zum Ende 2016 wird voraussichtlich 5,9 Mrd. €, der Versorgungsfonds 3,9 Mrd. € betragen. NRW verfügt damit in den alten Bundesländern über die höchste Rücklage für zukünftige Versorgungsverpflichtungen. Ab 2017 will das Land die beiden Systeme zu einem Pensionsfonds zusammenlegen. Bereits in 2017 soll die Zuführung auf 508 Mio. € beschränkt werden. Das entspricht dem Betrag, der lt. dem für 2017 noch geltenden Gesetz zur Versorgungsrücklage zugeführt werden muss. Der Zuführungsbetrag zum Versorgungsfond wird vollständig gestrichen. Das Land hat damit in 2017 Minderausgaben gegenüber der mittelfristigen Planung von 790 Mio. €. Ab 2018 will das Land jährlich nur noch 200 Mio.€ zuführen. Würden die Zuführungsbeträge sachgerecht fortgesetzt, müsste das Land dafür ab 2018 insgesamt 1,4 Mrd. € aufwenden. Die Minderausgaben belaufen sich somit in 2018 bereits auf 1,2 Mrd. € mit in Zukunft stark ansteigender Tendenz.

 

Das Land NRW hat erklärt, dass es als Ausgleich für die verminderten Zuführungen auf die ab 2018 möglichen Entnahmen aus dem Pensionsfonds verzichten will. Dies würde eine Teilkompensation der fehlenden Einzahlungen ermöglichen. Dazu gibt es bisher allerdings keine verbindlichen Regelungen, sondern lediglich die Absichtserklärung des Finanzministers. Gleichzeitig verzichtet das Land damit für die kommenden Jahre auf die eigentlich geplante Entlastung bei den Versorgungsausgaben. Somit steht die aktuelle Entlastung bei den Zuführungsbeträgen einer zusätzlichen Belastung bei den zukünftigen Versorgungsleistungen gegenüber. Das Land verlagert damit Finanzrisiken "zurück in die Zukunft" und lässt offen, ab wann denn Entnahmen aus dem Versorgungsvermögen erfolgen sollen.

 

Die minimalen Einzahlungen von 200 Mio. € ab 2018 werden das Versorgungsvermögen nicht mehr nennenswert aufstocken. Das Ziel der ursprünglich beabsichtigten 70 %-Deckung der Versorgungsleistungen wird offensichtlich aufgegeben. Eine abschließende Bewertung dieser Planungen wird dem noch anstehenden parlamentarischen Anhörungsverfahren vorbehalten bleiben.

 

Gemeinsam mit dem DBB NRW fordert die DSTG eine deutliche Erhöhung der zukünftigen Zuführungen. Darüber hinaus fordern die Gewerkschaften den Erlass eines "Entnahmegesetzes", mit dem die Zugriffsmöglichkeiten auf den Fonds geregelt und damit den Beliebigkeiten der kommenden Haushaltnotwendigkeiten entzogen werden.

Die Anhörungen werden spannend!