13.07.2015

DBB NRW: Landesregierung beschließt Erhöhung der Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte erhalten im August mit Rückwirkung zum Juni mehr Geld D

 

Die Landesregierung hat die Erhöhung der Beamtenbesoldung in 2015 und 2016 beschlossen. Die vorgesehenen Anpassungen der Gehälter sind deckungsgleich mit den Vereinbarungen, die in Gesprächen mit den Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern getroffen wurden. Damit erhalten die Beamtinnen und Beamten mit den Augustgehältern rückwirkend zum 1. Juni mehr Geld. Solange ein Gesetz nicht verabschiedet ist, wird die Zahlung allerdings unter Vorbehalt gewährt. Das Gesetz wird aller Voraussicht nach erst nach der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden.

 

Es wurde folgende Besoldungserhöhung beschlossen:

 

  • ab 01.06.2015: Erhöhung um 1,9%,
  • ab 01.08.2016: Erhöhung um 2,1 % (mindestens jedoch 75 Euro)

 

Dabei ist die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 % des Erhöhungsbetrags bereits abgezogen.

 

Auch für 2017 haben Landesregierung und Gewerkschaften bereits eine Vereinbarung getroffen. Das erzielte Ergebnis der Tarifverhandlungen wird eins zu eins übertragen, jedoch mit einer Verzögerung von drei Monaten. Auch hier fließen jeweils 0,2 Prozentpunkte in die Versorgungsrücklage.

 

Was ist die Versorgungsrücklage?

 

Versorgungsrücklagen sind vorübergehende haushaltsrechtliche Sondervermögen, welche durch besondere, zweckgebundene Sparmaßnahmen im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten gebildet werden und zur Entlastung zukünftiger Haushalte in Zeiten steigender Versorgungsausgaben verwendet werden. Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 wurde bestimmt, dass in Bund und Ländern Versorgungsrücklagen zur Abmilderung zukünftig steigender Versorgungsrücklagen gebildet wurden. Festgelegt wurde, dass bei Besoldungs- und Versorgungsanpassungen die Erhöhung gegenüber dem Tarifbereich um 0,2 Prozentpunkte geringer ausfällt und der Versorgungsrücklage zugeführt wird.