01.07.2015

Landesfrauenvertretung: Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende kommt! Langjährige Forderung der DSTG Bundesfrauenvertretung wird umgesetzt. Alleinerziehende Mütter und Väter können schon in diesem Jahr mit einer steuerlichen Entlastung rechnen.

 

Die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD einigten sich am 16.06.2015 auf eine Anhebung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Kind (= Steuerklasse II) von 1308,- auf 1908,-€. Der Entlastungsbetrag soll rückwirkend zum 01.01.2015 um 600,-€ für das erste Kind, und für jedes weitere Kind um 240,-€, steigen.

 

Von diesen steuerlichen Verbesserungen profitieren inzwischen rund 20 Prozent der Familien in Deutschland, die steuerlich als alleinerziehend gelten. In Deutschland wachsen rund 2,2 Millionen Kinder bei nur einem Elternteil auf.

 

Der bisherige Entlastungsbetrag von 1308,-€ wurde in 2004 festgesetzt und seitdem nicht mehr modifiziert. Die DSTG Frauenvertretungen fordern daher schon seit Jahren eine steuerliche Besserstellung in diesem Bereich. Erst kürzlich hat die DSTG mit ihrem Antrag 103 beim dbb Bundesfrauenkongress in Potsdam einen Fokus auf dieses Thema gelegt.

 

Schön dass wir an dieser Stelle einen Erfolg vermelden können.