22.06.2015

Streit im Landtag über Besoldungsauszahlung

In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 18.06.2015 war die Auszahlung der Besoldungserhöhung ein Thema. Wie berichtet plant die Landesregierung, die Erhöhung und die sich seit dem 01.06.2015 ergebende Nachzahlung zum 01.08.2015 auszuzahlen.

 

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Landesregierung gefordert, ein Besoldungsänderungsgesetz deutlich umfassender zu begründen als bisher. Dazu gehören Übersichten über die verschiedenen Einkommens- und Kaufkraftentwicklungen. Ohne diese Begründungen wäre das Gesetz erneut anfechtbar. Nach unseren Informationen hat sich die Vorlage des Gesetzentwurfs dadurch verzögert.

 

Um dennoch das Geld auszahlen ist beabsichtigt, wie bereits seit Jahren üblich, die Zahlung unter dem Vorbehalt des nachfolgenden Gesetzes zu leisten.

 

Die CDU stellt diese Vorgehensweise in der HFA-Sitzung in Frage. Sie verlangte als Grundlage der Auszahlung die Vorlage eines abschließenden Gesetzesentwurfs. Ansonsten, so Dr. Markus Optendrenk, laufe man Gefahr einer erneuten Verfassungswidrigkeit. Dem stellte die SPD entgegen, dass es mit der vorläufigen Auszahlung darauf an käme, den Beamtinnen und Beamten die ihnen zustehende Besoldungserhöhung auszuzahlen. Die "vorläufige" Auszahlung sei langjährige Praxis und habe keinen Zusammenhang zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung.

 

Die DSTG fordert den Finanzminister auf, bei seiner Linie der vorläufigen Auszahlung zu bleiben. Die Beamtinnen und Beamten im Land haben einen Anspruch auf die Besoldungserhöhung, auch wenn die letzten Regelungen noch nicht durch den Gesetzgeber, sondern nur durch das Kabinett verabschiedet sind. Mit der vorläufigen Auszahlung werden alle Interessen gewahrt. Eine weitere Verzögerung wäre für die DSTG nicht akzeptabel.

 

Pressemitteilungen:

 

SPD: https://www.spd-fraktion-nrw.de/news/cdu_will_auszahlung_der_erhoehung_fuer_beamten_stoppen.html

 

CDU: http://www.cdu-nrw-fraktion.de//landesregierung-begibt-sich-erneut-auf-verfassungsrechtlich-duennes-eis.html