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Warum

Deutsche Steuer-Gewerkschaft

wählen?

  

Das Zusammenwirken der Personalräte mit den

Gewerkschaften ist in zahlreichen Vorschriften

des Personalvertretungsrechts geregelt.

Deshalb steht die DSTG bei der

Personalratsarbeit hilfreich zur Seite.

 

Als Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung

bringt die DSTG mit engagierten Kolleginnen und

Kollegen Sachverstand und fachliche Kompetenz

in die Arbeit der Personalvertretung ein.

 

Die bewährte Zusammenarbeit zwischen

Personalräten und DSTG gewährleistet, dass

Personalratsarbeit und Gewerkschaftspolitik sich

mit ihren spezifischen Mitteln gegenseitig

ergänzen und unterstützen.

 

Das gewerkschaftliche Ziel der DSTG, die

Arbeitsverhältnisse in der Finanzverwaltung über

die Personalvertretung zu verbessern, war in der

Vergangenheit in verschiedensten Bereichen

unbestritten erfolgreich

- und soll es auch künftig bleiben!

 

  

Darum

am 25. Mai 2004

Deutsche Steuer-Gewerkschaft

wählen!