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für Ortsverbände |
19/2003
14. Juli 2003
An alle
Ortsverbände
der Deutschen Steuer-Gewerkschaft NRW
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kurz einige Informationen für Ihre gewerkschaftliche Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 11.07.2003 das vom Deutschen Bundestag beschlossene Besoldungsgesetz ebenso angenommen wie die Gesetze über die Öffnungsklauseln für die Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Hinsichtlich der Besoldung heißt das:
eine Erhöhung der Gehälter bis zu der Besoldungsgruppe A 11
um 2,4 % ab 01.04.2003
eine Erhöhung der Gehälter ab der Besoldungsgruppe A 12
um 2,4. % ab 01.07.2003
eine Erhöhung um 1 % ab 01.04.2004
eine Erhöhung um 1 % ab 01.08.2004
im Jahr 2003 wird eine Einmalzahlung von 7,5 % gezahlt und
zwar von den Bezügen des Monats März 2003 - maximal 185 Euro
im Jahr 2004 eine Einmalzahlung von 50 Euro
Verlängerung der Festschreibung der Sonderzuwendung auf dem Niveau von 1993
Hinsichtlich der Öffnungsklauseln heißt das:
Länder und Bund werden ermächtigt, die Zahlung der Sonderzuwendungen selbst zu regeln
Festlegung einer gemeinsamen Höchstbetragsregelung zur Gewährung von Sonderzahlungen auf Grundlage von 100 % eines Monatsbezuges sowie des bisherigen Urlaubsgeldes
Gestaltungsmöglichkeiten über die Zahlungsweise der Sonderzahlungen, deren Teilnahme an regelmäßigen Anpassungen und Berücksichtigung beim Ruhegehalt.
Landesleitung und dbb-Landesbund hatten aufgrund dieser Besoldungsregelung eine Abschlagszahlung durch das Land NRW verlangt. Es soll eine Abschlagszahlung sowohl über die erhöhten Bezüge als auch die Einmalzahlungen um 01.08.2003 erfolgen. Die Zahlung der Einmalzahlungen steht unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung. Nähere Einzelheiten können Sie aus einem Runderlass des Finanzministeriums vom 30.06.2003 entnommen werden.
Wir haben es erreicht, dass NRW mit seinen Vorstellungen - der Verlängerung der Zahlung um weitere drei Monate und Nichtzahlung der Einmalzahlungen- gescheitert ist. Das ist noch ein Erfolg der DSTG.
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Nach Mitteilung des Finanzministers wird die Einbringung des Landeshaushaltes erst nach den Herbstferien erfolgen. Die Landesregierung wird am 23.05.2003 die Grundsätze für den Doppelhaushalt verabschieden.
Über den Zeitablauf der Gesetzentwürfe für die Arbeitszeitverlängerung und der Umsetzung der Öffnungsklauseln für die Zahlung des Weihnachtsgeldes und die Streichung des Urlaubsgeldes werden wir rechtzeitig informieren.
Mitteilen darf ich die Aussage des Finanzministers, dass das gezahlte Urlaubsgeld nicht auf das zu zahlende Weihnachtsgeld angerechnet werden soll.
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Am 24.09.2003 soll eine Großdemo des dbb zum Auftakt weiterer Aktionen in Düsseldorf stattfinden. Nähere Einzelheiten teile ich rechtzeitig mit.
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Werner
Siggelkow
Landesvorsitzender