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Landesverband |
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An den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Landtag NRW Herrn Edgar Moron Postfach 101143 40002 Düsseldorf
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Graf-Adolf-Straße 100 Telefon
0211/90 69 50 e-mail dstg.nrw@t-online.de |
27. Juni 2003
Sehr geehrter Herr Moron,
mehrfach haben wir in den zurückliegenden Wochen und Monaten sachlich und konstruktiv gegen die Verlängerung der Wochenarbeitszeit und die Kürzung von Gehältern der Beamten in Nordrhein-Westfalen argumentiert. Im Verlauf dieser Woche konnten die Medien die frohe Botschaft für Stammtische und Biertheken verkünden, dass auch die SPD-Fraktion die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden und drastische Einkommenskürzungen für Beamte beschlossen hat. Damit übernimmt die SPD-Fraktion die Beschlusslage der Grünen. Das vermittelt den Eindruck, dass auf dem Rücken der Beamten die Koalition gerettet werden soll.
Wenn konstruktive und argumentative Gewerkschaftspolitik so mit Füßen getreten wird, darf sich die Politik nicht wundern, dass die DSTG in Nordrhein-Westfalen mit ihren 21.000 Mitgliedern und deren Familien zu einem Sturmlauf gegen Rot-Grün antreten wird. Wir wollen das nicht! Deshalb fordern wir insbesondere die Mehrheitsfraktion auf, wieder auf den Boden der sachlichen Auseinandersetzung zurückzukommen.
Die Steuer-Gewerkschaft lehnt die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden kategorisch ab, weil dadurch allein bezogen auf die Finanzämter
die Anzahl der Arbeitslosen um 1.350 steigen wird und
in den nächsten drei Jahren 1.350 Ausbildungsplätze vernichtet werden.
Außerdem erinnern wir daran, dass die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 38,5 Stunden durch persönlichen Gehaltsverzicht finanziert wird. In 1989 und 1990 wurde zum Abbau der Arbeitslosigkeit auf insgesamt 4,6 % Gehaltserhöhung verzichtet. Allerdings wurde nicht eine einzige Einstellung in den Finanzämtern vorgenommen. Der Betrug wirkt bis zum heutigen Tag.
Einkommenskürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld wären eine Unverfrorenheit. Beide Gehaltsbestandteile sind weder freiwillige oder gnadenhalber zu zahlende Leistungen der Dienstherren. Das wird besonders deutlich bei der Auslegung des Begriffs der „Angemessenheit“ der Entschädigung für Abgeordnete. Dabei ist auf die Beamtenbesoldung zurückgegriffen und auf das Jahreseinkommen einschließlich Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Bezug genommen worden. Die so ermittelten Jahresbezüge wurden durch 12 geteilt und zur Grundlage der monatlichen Abgeordnetenentschädigung gemacht.
Die Entschädigung der Abgeordneten des Landtags NRW wurde zum 1. Januar diesen Jahres um 1,8 % erhöht. Die DSTG hat bisher nicht gesagt, dass sei eine unangemessene Erhöhung. Aber vor dem Hintergrund, dass den Beamten und Versorgungsempfängern bis zum heutigen Tag keinerlei Anpassung der Bezüge zugestanden wurde und obendrein Kürzungen angedroht werden, könnten sich die Diäten zu einem ausgesprochenen Privileg entwickeln.
Gerade Steuerbeamte haben für die angedrohten Kürzungen nicht das geringste Verständnis. Dabei verkennen wir keinesfalls die Haushaltssituation des Landes.
Wir wissen aber auch, dass durch Ausschöpfen der bestehenden Steuerquellen nicht nur der Landeshaushalt, sondern auch die Haushalte von Bund und Gemeinden spürbar verbessert werden können. Stoppen Sie den Personalabbau in den Finanzämtern. Dann können zum Beispiel Einkommensmillionäre wieder steuerlich geprüft werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Meinolf
Guntermann
Stellv. Vorsitzender