
Informationen für die Öffentlichkeit
I.
Organisation
1.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
ist die gewerkschaftliche Interessenvertretung des Personals der
Steuerverwaltung und des nicht richterlichen Dienstes der Finanzgerichte. Außerdem
vertritt der Landesverband NRW die Beschäftigten des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes
für Steuern in Münster und des Bau- und Liegenschaftsbetriebes. In der DSTG sind
Beamtinnen und Beamte jeder Laufbahn, Angestellte und Arbeiter organisiert.
Spitzenorganisation
ist der Deutsche Beamtenbund.
2. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft gliedert sich in Bezirks- und Landesverbände. Der Landesverband NRW ist der Zusammenschluss von
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Düsseldorf
Kronprinzenstr. 19
40217 Düsseldorf
Telefon: 0211/395047
Telefax: 0211/3983476
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Köln
Aduchtstr. 7
50668 Köln
Telefon: 0221/7392982
Telefax: 0221/733512
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Bezirksverband Westfalen-Lippe
Landgrafenstr. 130
44139 Dortmund
Telefon: 0231/9122421
Telefax:
0231/9122423
3.
Organe des Landesverbandes sind
- der Landesverbandstag, der alle vier Jahre stattfindet; zuletzt im Dezember 2008 in Dortmund mit 200 Delegierten
- der Landeshauptvorstand, der mindestens einmal im Jahr tagt. Er besteht aus 55 Mitgliedern.
-
die Landesleitung
als Exekutivgremium des Landesverbandes. Sie besteht aus dem gewählten
Landesvorsitzenden und den Vorsitzenden der drei Bezirksverbände, die auf den
jeweiligen Bezirksverbandstagen gewählt werden. Sie sind gleichzeitig
stellvertretende Landesvorsitzende.
- zurzeit sind folgende Personen Mitglieder der Landesleitung:
Manfred
Lehmann (Vorsitzender)
Telefon: 0211/4972-2582 (dienstl.)
Marc Kleischmann
Telefon: 0211/4972-2633 (dienstl.)
Heinz Katerkamp
Telefon: 0251/934-0 (dienstl.)
Rainer Hengst
Telefon: 0221/9778-4037 (dienstl.)
als beratendes Mitglied:
Hans-Jürgen Schnieber
Telefon: 0211/4972-2326 (dienstl.)
4. Publikation
Der
Landesverband gibt die Zeitschrift „Blickpunkt DSTG“ heraus, die in 10 Ausgaben jährlich
erscheint und eine Auflage von 20.000 Exemplaren hat.
Redakteur ist
Rainer
Hengst
Telefon: 0221/9778-4037
(dienstl.)
1. Dem Landesverband gehören zurzeit rund 19.000 Mitglieder an. Davon sind rund 3.300 Angestellte und Arbeiter. Nachrichtlich erfolgt hier der Hinweis, dass der DSTG auf Bundesebene rund 70.000 Mitglieder angehören.
2.
Der Grad
der Zustimmung des Personals zur Deutschen Steuer-Gewerkschaft wird deutlich aus
dem Ergebnis der letzten Personalratswahlen im Juni 2008. Bei dieser Wahl konnte
die DSTG von 45 Sitzen in den so genannten Stufenvertretungen (Hauptpersonalrat
beim Finanzministerium und zwei Bezirkspersonalräte bei den
Oberfinanzdirektionen) 41 Sitze erringen. Das sind 91 % der Sitze. Die
restlichen 4 Sitze entfielen auf Verdi.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft fordert für die Beschäftigten der Steuerverwaltung, der Finanzgerichte und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter, sowie Bau- und Liegenschaftsbetriebes eine leistungsgerechte Bewertung sowohl für den Besoldungsbereich (Beamte) als auch im Tarifbereich (Angestellte und Arbeiter).
Diese Forderungen werden im Besoldungsbereich auch über den Deutschen Beamtenbund und im Tarifbereich über die DBB-Tarifunion vertreten.
Im Tarifbereich ist die Deutsche Steuer-Gewerkschaft über die Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes an den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst direkt beteiligt. Die Tarifverhandlungen werden parallel, das heißt am selben Ort und zur selben Zeit zu denen der ÖTV geführt.
Die DSTG verneint das Streikrecht für Beamte, das nicht mit Artikel 33 des Grundgesetzes vereinbar ist und nimmt im Tarifbereich alle verfassungsrechtlich garantierten Rechte, also auch das Streikrecht, wahr.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft sieht es - auch über die Interessenvertretung ihrer Mitglieder hinaus - aus der Sachkunde ihrer Mitglieder heraus als ihre Pflicht an, zur Steuergesetzgebung und Besteuerungspraxis Stellung zu nehmen. So hat sich die DSTG stets im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger für Steuervereinfachung eingesetzt und fordert zur Wiederherstellung von Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit im Besteuerungsverfahren, zum Beispiel verstärkte Bekämpfung von Steuerhinterziehung, spürbare personelle Verstärkung der Betriebsprüfungsdienste und Aufhebung des sogenannten Bankgeheimnisses.