20.04.2016

Bericht "Zukunft der Finanzverwaltung": Erste Einschätzung des Ministers gegenüber dem Landtag

Am 14.04.2016 stellte der Finanzminister den Bericht des Lenkungskreises zur "Finanzverwaltung der Zukunft" und seine Überlegungen dazu den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Gleichzeitig erläuterte der Finanzminister seine Vorstellungen zur Umsetzung, über die er im Vorfeld der HFA-Sitzung bereits die Beschäftigten informiert hatte. Die weiteren Beratungen wurde auf den Unterausschuss Personal übertragen.

 

Der Minister hob hervor, dass die Vorschläge und Perspektiven zur weiteren Entwicklung der Finanzverwaltung in der Verwaltung selbst entwickelt worden seien. Im Anschluss an den Bericht vom 28.11. habe man sich im Rahmen einer Leitungsklausur mit der Umsetzbarkeit und den Details des Berichts befasst. Die Vorlage an den Ausschuss vom 11.4.2016, identisch mit dem im Intranet veröffentlichten Papier, fasse die Vorschläge zusammen und zeige den beabsichtigten Weg auf.

 

Dr. Markus Optendrenk (CDU) begrüßte den Entwicklungsprozess, stellt sich aber die Frage, ob den die Teilnehmer der Leitungsklausur nicht weitgehend identisch gewesen seien mit dem Lenkungskreis. Einer erneuten Überarbeitung der Vorschläge habe es dann doch eigentlich nicht bedurft. Dem stellte der Finanzminister gegenüber, dass nicht alle Vorschläge übernommen worden seien. Insbesondere der Vorschlag zum Verfahrensrecht und zur Zusammenfassung der Steuerfahndung habe er abgelehnt.

 

Im Rahmen der HFA-Sitzung bestand keine Möglichkeit, von Seiten der DSTG Nachfragen zu stellen. Neu ist die Ankündigung auf Seite 2 der Vorlage, im Bereich der Automation ggfs. auch ohne den Länderabgleich (KONSENS) eigene Projekte voran treiben zu wollen. Man darf gespannt sein, wie das im Einzelfall umgesetzt wird. Die CDU fragte nach, ob es denn nicht bereits ein ernst zu nehmendes Ziel sei, die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Programme deutlich zu verbessern.

 

Im Bereich der Einstellungspolitik kündigte der Finanzminister an, bei zukünftigen personellen Unterdeckungen durchaus höhere Einstellungen vornehmen zu wollen als bisher (2016: 360 m.D., 617 g.D.). Nach Auffassung der DSTG kann er damit sofort anfangen. Wie bereits in den Haushaltsforderungen der Gewerkschaft aus dem September 2015 (14.10.2015, Info 17-2015)sowie in 2012, 13 und 14 nachlesbar, stehen extrem hohe Personalabgänge ins Haus. Auch zusätzliche Einstellungsermächtigungen für Tarifbeschäftigte werden unvermeidlich werden.

 

Ein Punkt in der Vorlage überrascht negativ. Unter der Überschrift " Beschleunigung und Hemmung der Erfahrungsstufen" kündigt der FM an, in Einzelfällen (Beurteilungsnote "nicht bewährt") den Erfahrungsstufenaufstieg zu stoppen. Gleichzeitig ist aber für die Honorierung von positiven Leistungen wie immer kein Geld da. Dem Bericht des Lenkungskreises ist diese "Drohung" nicht zu entnehmen. Was soll das also, zumal es fast nie zum Tragen kommen wird? Die Maßnahme ist völlig überflüssig, denn für Leistungsverweigerer gibt es bereits heute das Dienstrecht. Oder sollte es Dienstellenleiter geben, die sich damit nicht auskennen?

 

Der HFA hat die weiteren Beratungen an den Unterausschuss Personal verwiesen. Dieser wird den Bericht zum Anlass nehmen, die Beratungen zur CDU-Initiative aus 2014 wieder aufzunehmen, um einen parteienübergreifenden Antrag zur Zukunft der Finanzverwaltung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Die DSTG wird den Prozess wie immer aktiv begleiten.