31.08.2015

Bezirksverband Köln: Wichtiger Schritt in Richtung Fusion!

Kölner Hauptvorstand beschließt einstimmig, die Mitgliedsbeiträge auf dem Niveau 01.01.2015 einzufrieren. Damit ist der erste Schritt zur Vereinheitlichung der Beiträge im Rheinland getan und ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Fusion 2017.

 

Am 27.08.2015 tagte der Kölner Hauptvorstand im schönen Finanzamt Köln-Ost mit direktem Blick auf den Dom. Die Bezirksverbandsvorsitzenden Rainer Hengst (Köln) und Marc Kleischmann (Düsseldorf) stellten den Vertretern der Ortsverbände ihre Überlegungen zu einem Satzungsmodell und der finanziellen Ausstattung des Bezirksverbandes Rheinland vor. Als Fusionstermin wird der Herbst 2017 ins Auge befasst. Erste vorsichtige Kalkulationen in Bezug auf die Mitgliederstruktur und die zu erwartende Kostenentwicklung ließen bereits erkennen, dass auch das derzeitige Kölner Beitragsniveau kaum ausreichen wird, um den Finanzbedarf des Bezirksverbandes Rheinland zu decken und damit die Qualitäts- und Servicestandards auch in Zukunft zu erhalten.

 

Es wird deshalb angestrebt, zum 01.01.2018 mit einer einheitlichen Beitragstabelle an den Start zu gehen und die gewonnene Zeit zu nutzen, um sich in den Beitragsstrukturen einander anzunähern. Aus diesem Grund traf der Kölner Hauptvorstand einstimmig eine wegweisende Entscheidung. Der Bezirksverband Köln wird auf die satzungsmäßige lineare Erhöhung zum 01.01.2016 verzichten und die Beiträge auf dem Niveau 01.01.2015 einfrieren, um damit einen Grundstein für die Vereinheitlichung der Beiträge und die Fusion zu legen.

 

Weiteres Hauptthema war die Personalratswahlen 2016. Die Kölner nominierten ihre Kandidaten für die Stufenvertretungen (Haupt- und Bezirkspersonalrat). Ein guter Mix aus erfahrenen und neuen jungen Gewerkschaftlern. Ein zukunftsfähiges Team, wie wir meinen!

 

Daneben stand noch die gewerkschaftliche Diskussion zu einem bunten Strauß von Themen wie z.B. der Dienstrechtsreform, der demografiebedingten Personalentwicklung, dem Haushalt 2016, der Mitarbeiterbefragung, der Zuführung zu den Außendiensten oder dem Personalausgleich auf der Tagesordnung.