Fragen zur Landtagswahl

04. Mai 2005

Die DSTG fragt, die Parteien antworten!

Die DSTG NRW hat die Landtagswahlen am 22. Mai zum Anlass genommen den Parteien drei Fragen zur Steuerverwaltung zu stellen. Die Fragen lauten:

 

Frage 1:

Durch Steuerbetrügereien und geringer Kontrollen aufgrund der Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung, gehen auch dem Landeshaushalt erhebliche Steuereinnahmen verloren.

 

Welche Vorstellungen hat Ihre Partei, die Einnahmesituation zu verbessern ?

 

Einziehung von Steuern hängt naturgemäß mit der Personalausstattung der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung zusammen. Um den Finanzämtern größtmöglichen Handlungsspielraum zu ermöglichen, haben wir mit Ihrer Unterstützung im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2005 263 global ausgebrachte kw-Vermerke aus der Organisationsuntersuchung 2000 verlängert bis letztlich zum Jahr 2010. Wir geben damit den Ämtern Planungssicherheit bis der Einsatz der Fiscus-Programme für die Erhebungsstellen die erwartete Entlastung bringt. Darüber hinaus haben wir die Einstellungsermächtigungen der Finanzanwärter von 301 um 210 auf 511 Einstellungsermächtigung für die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter des gehobenen Dienstes aufgestockt. Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges haben wir die Umsatzsteuersonderprüfungsstellen der Finanzverwaltung mit zusätzlichem Personal ausgestattet, um insbesondere neu gegründeten Betrieben entsprechenden Beratungsservice zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus gewährleisten wir, dass die Personalausstattung der Betriebsprüfungsstellen bis zum Jahr 2006 auf das angestrebte Niveau angehoben wird. Wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung nicht nur hervorragend ausgebildet, sondern auch hoch motiviert sind. Wir gehen davon aus, dass durch diese umfangreichen Personalbewirtschaftungsmaßnahmen nun auch die notwendige Entlastung der angespannten Arbeitssituation ermöglicht wird.

 

Um unsere Einnahmesituation zu verbessern, sind u.E. verschiedene Schritte notwendig. Zunächst haben wir zur Verbesserung der Personalausstattung über 200 zusätzliche Stellen für den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes geschaffen. Darüber hinaus haben wir über 250 kw-Stellen verlängert. Bereits begonnen haben wir damit, stärker gegen Außenstände bei der Kfz-Steuer vorzugehen. In Folge des Umsatzsteuerbetrugs fehlen allein in unserem Landeshaushalt rund 2 Mrd. €. Mit der Einrichtung von zentralen Neuaufnahmestellen in den Festsetzungs-Finanzämtern zur zentralisierten Bearbeitung der USt-Aufgaben und der Einrichtung einer „Zentraleinheit“ zur USt-Betrugsbekämpfung unternimmt das Land jetzt eigene Schritte zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung und damit auch zur Verbesserung der Einnahmen.

Wir fordern weiterhin einen massiven Subventionsabbau, denn ohne die daraus erwachsenden Einnahmeverbesserungen werden die Landesfinanzen nicht zu konsolidieren sein. Das Land hätte heute weitere 2 Mrd. € zur Verfügung haben können, wenn die Union im Bundesrat nicht die Gesetze zum Subventionsabbau in Höhe von 22,3 Mrd. € blockiert hätte.

 

Die dramatische Schuldenentwicklung des Landes hat ihre Ursache vor allem in dem seit vielen Jahren unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum des Landes gegenüber dem Bundesschnitt. Dies hat seine Ursache wesentlich in einer verfehlten Steuer- und Wirtschaftspolitik von Rot-Grün und in der Tatsache, dass die Landesregierung seit Jahren mehr Geld ausgibt als sie hat. Ein erhebliches Defizit besteht jedoch auch darin, dass die Finanzverwaltung als Einnahmeverwaltung seit Jahren systematisch ausgehöhlt worden ist.

Am auffälligsten ist das im Bereich des Umsatzsteuerbetruges, der wegen fehlenden Personals völlig unzureichend bekämpft wird. Wir wollen die Finanzverwaltung mit leistungsfähigen Programmen ausstatten und Personal gezielt dort einsetzen, wo dies zur Verbesserung der Einnahmensituation des Landes sinnvoll ist.

 

Die Bekämpfung von Steuerbetrügereien geschieht am besten durch ein Besteuerungssystem, das von vornherein die Möglichkeiten von Steuerhinterziehung verhindert oder mindestens verringert. Zwei eklatante Beispiele hierfür sind die Forderungen der FDP,

  • den Umsatzsteuerbetrug (z.B. durch Karussellgeschäfte) durch eine Umstellung des Mehrwertsteuersystems auf Ist-Besteuerung einzudämmen.

  • die Hinterziehung der Steuern auf Kapitalerträge durch die Einführung einer Zinsabgeltungssteuer zu verhindern.

Darüber hinaus setzt sich die FDP allgemein für den Abbau von Bürokratie und speziell für eine massive Steuervereinfachung ein. Sie hat z.B. im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Einkommensteuer eingebracht. Sie fordert ferner eine Unternehmensteuerreform, die u.a. auch den Wegfall der Gewerbesteuer beinhaltet. Der Einbau der Kraftfahrzeugsteuer in die Mineralölsteuer (unter Wegfall der Ökosteuer!) gehört ebenfalls zu den seit langem erhobenen Forderungen der FDP.

 

Durch Verwirklichung dieser Forderungen würde die Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung sich normalisieren.

 

Frage 2:

Welchen Stellenwert haben die Beschäftigten in unserer Verwaltung für Ihre Partei ?

 

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben ihren Beitrag angesichts der schlechten Haushaltssituation erbracht. Der Landesgesetzgeber hat aber immer darauf hingewiesen, dass die aus seiner Sicht haushaltswirtschaftlich unabweisbaren Maßnahmen so lange zeitlich befristet sind, bis sich die allgemeine Haushaltssituation wieder verbessert. Weitere Kürzungen sind derzeit nicht beabsichtigt. Konkrete Veränderungen der Wochen- und Lebensarbeitszeit planen wir nicht. Einschränkungen der Beamtenbesoldung und -versorgung für die bekanntlich der Bund zuständig ist, werden von uns nicht ins Auge gefasst.

Um den zahlreichen Beispielen aus dem Bereich der Wirtschaft folgend auch für das Land eine größtmögliche Flexibilität des Faktors Arbeit zu erreichen und den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität einzuräumen, haben wir dem Landtag einen Antrag zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten im öffentlichen Dienst vorgelegt. Ziel ist es, Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen einen Vorteil zu verschaffen. Durch die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten kann notwendige Mehrarbeit zu einem anderen Zeitpunkt wieder zurückgegeben werden.

 

Das Land ist seit ein paar Jahren in einer finanziell schwierigen Lage. Die Steuereinnah-men sind seit 2001 massiv zurück gegangen und bewegen sich in diesem Jahr auf dem Niveau von 1998. Einschneidende Sparmaßnahmen sind unausweichlich gewesen. Aufgrund des hohen Anteils der Personalausgaben an den Gesamtausgaben konnte der Personalbereich von den Sparmaßnahmen nicht ausgenommen werden.

Die Maßnahmen sind jedoch befristet worden: Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte ist befristet bis zum 31. Dezember 2008. Danach tritt automatisch die alte Regelung in Kraft. Ebenso befristet sind die Kürzungen bei den Sonderzahlungen bis zum 30.11.2006. Auch hier tritt danach automatisch die alte Regelung in Kraft. 

Die Kostendämpfungspauschale werden wir nicht erhöhen. Im Zuge der Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten streben wir eine Angleichung der Versicherungsleistungen an die der gesetzlichen Krankenkasse an.

Die getroffenen Entscheidungen sind allein auf die schwierige Finanzlage des Landes zurück zu führen und nicht Folge mangelnder Wertschätzung Ihrer Arbeit. Das Gegenteil ist der Fall: Wir wissen, eine intakte Steuerverwaltung ist elementar für das Funktionieren unseres Staates. Sie sichert nicht nur seine finanzielle Basis und die politischen Handlungs- und Gestaltungs-möglichkeiten sondern auch ein Stück Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft.  

 

Die CDU setzt nach der Landtagswahl auf strukturelle Veränderungen, insbesondere einen erheblichen Abbau der Aufgaben des Landes. Wir wollen dabei die Beamten in die Umsetzungen einbeziehen und ihren Sachverstand nutzen. Wer werden Sie auch nicht mit weiteren Sonderopfern belasten. Auf Dauer wird es übrigens auch kaum vermittelbar sein, dass Beamte länger arbeiten als Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit wird jedoch aus finanziellen Gründen kaum möglich sein. 

 

Die FDP bekennt sich zum Berufsbeamtentum in den hoheitlichen Kernbereichen staatlichen Handelns, zu denen die Steuerverwaltung gehört.  Zu einer leistungsfähigen Verwaltung gehört leistungsfähiges und leistungsbereites Personal. Zwar kann die Bezahlung im öffentlichen Dienst nicht losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gesehen werden; aber auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel hält die FDP daran fest, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leistungsgerecht zu bezahlen.

 

Frage 3:

Wie sieht nach den Vorstellungen Ihrer Partei die Steuerverwaltung der Zukunft aus?

 

Die von der Finanzverwaltung bisher entwickelten und angedachten zukunftsweisenden Strategien müssen daher weiterentwickelt, überprüft und realisiert werden. Ausgehend von bisherigen Ansätzen könnte sich folgender Ausblick in die Zukunft ergeben:

Durch den verstärkter Einsatz moderner Informationstechnik und eigener aufgabenspezifischer Software werden viele Arbeitsabläufe in den Finanzämtern optimiert und automatisiert werden. Im Bereich des E-Gouverment werden mit der Internettechnologie umfangreiche Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zur Verfügung stehen. So werden z. B. Formulare direkt am Bildschirm ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden können. Gleiches wird im Rahmen der Weiterentwicklung von ELSTER für Steuerklärungen und –anmeldungen gelten. Auf diese Weise werden Medienbrüche beseitigt und der Datenerfassungsaufwand minimiert werden. Mit der elektronischen Übermittlung von Einkunftsdaten (wie z. B. den Alterseinkünften, den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit) werden erste Schritte in Richtung vorausgefüllter Steuererklärung gegangen werden.

Der flächendeckende Einsatz neuer Steuerungsinstrumente wird es ermöglichen Arbeits- und Geschäftprozesse zu optimieren und die vorhandenen Kräfte auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Die Weiterentwicklung des Controllings wird die Verwaltung, insbesondere aber auch die örtlichen Dienststellen, in die Lage versetzen, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und ggf. Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen. Dieses Steuerungsinstrument ermöglicht eine selbständige Arbeit und Entscheidung der FÄ und Mitarbeiter(innen) in ihrem Zuständigkeitsbereich (dezentrale Verantwortung). Mittels der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) können Aspekte der Wirtschaftlichkeit verdeutlicht und durch Kostentransparenz das Kostenbewusstsein gefördert werden.

Durch den flächendeckenden Einsatz von Risikomanagementsystemen werden Qualitätsverbesserungen durch zielgerichtete Steuerung der Personalressourcen erreicht werden. Die Bearbeitungsintensität eines Steuerfalls wird sich an dem ihm anhaftenden Ausfallrisiko und seiner Bedeutung orientieren. Als risikoarm eingestufte Fälle werden IT- unterstützt ohne personellen Aufwand vollmaschinell erledigt werden. Im Rahmen der Compliance-Strategie wird in Ergänzung der Risikomanagements ein Servicemanagement die Akzeptanz der Steuerverwaltung bei der Bürgerschaft fördern und bei den Steuerpflichtigen die Bereitschaft zur freiwilligen Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten steigern. Durch eine umfassende Dienstleistungsstrategie (z. B. auch durch die intensive Betreuung von Existenzgründern) kommt die Verwaltung dem Bürger so weit wie möglich entgegen. Dem ehrlichen, kooperativen Bürger wird verdeutlicht, dass sich die Kooperation mit der Finanzverwaltung lohnt. Bei einem Missbrach des gewährten Vertrauens werden jedoch steuerstrafrechtliche Konsequenzen die sichere Folge sein.   

Die Finanzverwaltung der Zukunft benötigt vor allem qualifizierte, gesunde und motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Rahmen der Führungskräftefortbildung wird weiterhin der von der Finanzverwaltung gepflegte kooperative, aktivierende Führungsstil vermittelt werden. Projekte wie die Mitarbeiterbefragungen, das Mitarbeitergespräch und das Führungs- Feedback dienen der Mitarbeiterorientierung und werden konkrete Handlungsansätze liefern und eine Evaluation bestehender Ansätze ermöglichen. Auch im Rahmen des Gesundheitsmanagements werden die Rahmenbedingungen der alltäglichen Arbeit (z. B. Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzausgestaltung) den Erfordernissen gesunder und motivierter Beschäftigter angeglichen werden. Es werden konkrete gesundheits- und motivationsfördernde Maßnahmen angeboten werden.

 

Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass der Bund zukünftig die Zuständigkeit für die Steuerverwaltung übernimmt, weil im Neben- und Gegeneinander von 16 Steuerverwaltungen das Steuerrecht in Deutschland nicht effektiv genug umgesetzt wird. Die Steuersätze sind in Deutschland  auch deshalb höher als in anderen Ländern. Auch wenn in der Föderalismuskommission die meisten Ministerpräsidenten dieses Vorhaben abgelehnt haben, gleichwohl die Länder von einer effektiveren Steuerverwaltung profitiert hätten, so stimmen Bund und Länder doch darin überein, dass die vom Bund vorgelegten Eckpunkte auf der Basis des geltenden Verfassungsrechts umsetzbar wären: Einführung eines bundeseinheitlichen Verwaltungscontrollings; Präzisierung des Bundesrechts bei der Auftragsverwaltung; Koordinierung der Prüfungsdienste und Bündelung der Aktivitäten zur Bekämpfung der Steuerkriminalität (Durchführung von Außenprüfungen); Standardisierung des IT- und EDV-Einsatzes; Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für ausländische Investoren. Wir fordern Bundes- und Landesregierungen auf, sich zügig auf die konkrete Umsetzung dieser Eckpunkte zu verständigen.

 

In der Aufbaustruktur der Finanzverwaltung setzen wir auf möglichst flache Hierarchien. Die Ämter müssen weitestgehend eigenverantwortlich in die Lage versetzt werden, so effektiv wie möglich dem Gesetzesauftrag nachzukommen. Mehr Flexibilität, mehr Eigenverantwortung und Motivation durch Leistungsanreize müssen die Maßstäbe für die Zukunft der Finanzverwaltung sein. Das ermöglicht auch eine deutlich bessere Personalentwicklung, als dies heute der Fall ist.

 

Die FDP setzt sich ein für eine effizient arbeitende Steuerverwaltung, die die vorhandenen Steuerquellen konsequent ausschöpft. Dies bedeutet – da Personalvermehrungen nicht absehbar sind – neben der schon angesprochenen Steuervereinfachung einen weiteren Ausbau der elektronischen Datenverarbeitung sowie eine Rationalisierung der verwaltungsinternen Arbeitsabläufe mit dem Ziel, mehr Personal den Prüfungsdiensten zuzuführen, um Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen und dem gesetzlichen Auftrag der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht zu werden.

 

 

Für die SPD: MdL Carina Gödecke, Parlamentarische Geschäftsführerin

Für Bündnis 90/Die Grünen: Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende

Für die CDU: Helmut Stahl, Parlamentarischer Geschäftsführer

Für die FDP: Dr. Ingo Wolf, Fraktionsvoritzender

 

 

zurück