Frage 1:
Durch
Steuerbetrügereien und geringer Kontrollen aufgrund der Arbeitsbelastung
in der Steuerverwaltung, gehen auch dem Landeshaushalt erhebliche
Steuereinnahmen verloren.
Welche Vorstellungen
hat Ihre Partei, die Einnahmesituation zu verbessern ?
Einziehung von
Steuern hängt naturgemäß mit der Personalausstattung der
nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung zusammen. Um den Finanzämtern
größtmöglichen
Handlungsspielraum zu ermöglichen, haben wir mit Ihrer
Unterstützung im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2005 263 global
ausgebrachte kw-Vermerke aus der Organisationsuntersuchung 2000
verlängert bis letztlich zum Jahr 2010. Wir geben damit den Ämtern
Planungssicherheit bis der Einsatz der Fiscus-Programme für die
Erhebungsstellen die erwartete Entlastung bringt. Darüber hinaus haben
wir die Einstellungsermächtigungen der Finanzanwärter von 301 um 210
auf 511 Einstellungsermächtigung für die Finanzanwärterinnen und
Finanzanwärter des gehobenen Dienstes aufgestockt. Zur Bekämpfung des
Umsatzsteuerbetruges haben wir die Umsatzsteuersonderprüfungsstellen der
Finanzverwaltung mit zusätzlichem Personal ausgestattet, um insbesondere
neu gegründeten Betrieben entsprechenden Beratungsservice zur Verfügung
stellen zu können. Darüber hinaus gewährleisten wir, dass die
Personalausstattung der Betriebsprüfungsstellen bis zum Jahr 2006 auf
das angestrebte Niveau angehoben wird. Wir wissen, dass die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung nicht nur
hervorragend ausgebildet, sondern auch hoch motiviert sind. Wir gehen
davon aus, dass durch diese umfangreichen
Personalbewirtschaftungsmaßnahmen nun auch die notwendige Entlastung der
angespannten Arbeitssituation ermöglicht wird.
Um
unsere Einnahmesituation zu verbessern, sind u.E. verschiedene Schritte
notwendig.
Zunächst haben wir zur Verbesserung der Personalausstattung über 200
zusätzliche Stellen für den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes
geschaffen. Darüber hinaus haben wir über 250 kw-Stellen verlängert.
Bereits begonnen haben wir damit, stärker gegen Außenstände bei der
Kfz-Steuer vorzugehen. In
Folge des Umsatzsteuerbetrugs fehlen allein in unserem Landeshaushalt
rund 2 Mrd. €. Mit der Einrichtung von zentralen Neuaufnahmestellen in
den Festsetzungs-Finanzämtern zur zentralisierten Bearbeitung der
USt-Aufgaben und der Einrichtung einer „Zentraleinheit“ zur
USt-Betrugsbekämpfung unternimmt das Land jetzt eigene Schritte zur
Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung und damit auch zur Verbesserung
der Einnahmen.
Wir
fordern weiterhin einen massiven Subventionsabbau, denn ohne die daraus
erwachsenden Einnahmeverbesserungen werden die Landesfinanzen nicht zu
konsolidieren sein. Das Land hätte heute weitere 2 Mrd. € zur Verfügung
haben können, wenn die Union im Bundesrat nicht die Gesetze zum
Subventionsabbau in Höhe von 22,3 Mrd. € blockiert hätte.
Die dramatische Schuldenentwicklung des Landes hat
ihre Ursache vor allem in dem seit vielen Jahren unterdurchschnittlichen
Wirtschaftswachstum des Landes gegenüber dem Bundesschnitt. Dies hat
seine Ursache wesentlich in einer verfehlten Steuer- und
Wirtschaftspolitik von Rot-Grün und in der Tatsache, dass die
Landesregierung seit Jahren mehr Geld
ausgibt als sie hat. Ein erhebliches Defizit besteht jedoch auch darin,
dass die Finanzverwaltung als Einnahmeverwaltung seit Jahren
systematisch ausgehöhlt worden ist.
Am auffälligsten ist das im Bereich des Umsatzsteuerbetruges, der wegen
fehlenden Personals völlig unzureichend bekämpft wird. Wir wollen die
Finanzverwaltung mit leistungsfähigen Programmen ausstatten und Personal
gezielt dort einsetzen, wo dies zur Verbesserung der Einnahmensituation
des Landes sinnvoll ist.
Die Bekämpfung von
Steuerbetrügereien geschieht am besten durch ein Besteuerungssystem, das
von vornherein die Möglichkeiten von Steuerhinterziehung verhindert oder
mindestens verringert. Zwei eklatante Beispiele hierfür sind die
Forderungen der FDP,
-
den
Umsatzsteuerbetrug (z.B. durch Karussellgeschäfte) durch eine Umstellung
des Mehrwertsteuersystems auf Ist-Besteuerung einzudämmen.
-
die Hinterziehung
der Steuern auf Kapitalerträge durch die Einführung einer
Zinsabgeltungssteuer zu verhindern.
Darüber hinaus setzt
sich die FDP allgemein für den Abbau von Bürokratie und speziell für
eine massive Steuervereinfachung ein. Sie hat z.B. im Bundestag einen
Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Einkommensteuer eingebracht. Sie
fordert ferner eine Unternehmensteuerreform, die u.a. auch den Wegfall
der Gewerbesteuer beinhaltet. Der Einbau der Kraftfahrzeugsteuer in die
Mineralölsteuer (unter Wegfall der Ökosteuer!) gehört ebenfalls zu den
seit langem erhobenen Forderungen der FDP.
Durch Verwirklichung
dieser Forderungen würde die Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung
sich normalisieren.
Frage 2:
Welchen Stellenwert
haben die Beschäftigten in unserer Verwaltung für Ihre Partei ?
Die Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes haben ihren Beitrag angesichts der schlechten
Haushaltssituation erbracht. Der Landesgesetzgeber hat aber immer darauf
hingewiesen, dass die aus seiner Sicht haushaltswirtschaftlich
unabweisbaren Maßnahmen so lange zeitlich befristet sind, bis sich die
allgemeine Haushaltssituation wieder verbessert. Weitere Kürzungen sind
derzeit nicht beabsichtigt. Konkrete Veränderungen der Wochen- und
Lebensarbeitszeit planen wir nicht. Einschränkungen der Beamtenbesoldung
und -versorgung für die bekanntlich der Bund zuständig ist, werden von
uns nicht ins Auge gefasst.
Um den zahlreichen
Beispielen aus dem Bereich der Wirtschaft folgend auch für das Land eine
größtmögliche Flexibilität des Faktors Arbeit zu erreichen und den
Beschäftigten mehr Zeitsouveränität einzuräumen, haben wir dem Landtag
einen Antrag zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten im öffentlichen
Dienst vorgelegt. Ziel ist es, Arbeitgebern und Arbeitnehmern
gleichermaßen einen Vorteil zu verschaffen. Durch die Einführung von
Lebensarbeitszeitkonten kann notwendige Mehrarbeit zu einem anderen
Zeitpunkt wieder zurückgegeben werden.
Das
Land ist seit ein paar Jahren in einer finanziell schwierigen Lage. Die
Steuereinnah-men sind seit 2001 massiv zurück gegangen und bewegen sich
in diesem Jahr auf dem Niveau von 1998. Einschneidende Sparmaßnahmen
sind unausweichlich gewesen. Aufgrund des hohen Anteils der
Personalausgaben an den Gesamtausgaben konnte der Personalbereich von
den Sparmaßnahmen nicht ausgenommen werden.
Die
Maßnahmen sind jedoch befristet worden: Die Erhöhung der
Wochenarbeitszeit für Beamte ist befristet bis zum 31. Dezember 2008.
Danach tritt automatisch die alte Regelung in Kraft. Ebenso befristet
sind die Kürzungen bei den Sonderzahlungen bis zum 30.11.2006. Auch hier
tritt danach automatisch die alte Regelung in Kraft.
Die
Kostendämpfungspauschale werden wir nicht erhöhen. Im Zuge der
Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten streben wir eine
Angleichung der Versicherungsleistungen an die der gesetzlichen
Krankenkasse an.
Die
getroffenen Entscheidungen sind allein auf die schwierige Finanzlage des
Landes zurück zu führen und nicht Folge mangelnder Wertschätzung Ihrer
Arbeit. Das Gegenteil ist der Fall: Wir wissen, eine intakte
Steuerverwaltung ist elementar für das Funktionieren unseres Staates.
Sie sichert nicht nur seine finanzielle Basis und die politischen
Handlungs- und Gestaltungs-möglichkeiten sondern auch ein Stück
Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft.
Die CDU setzt nach der Landtagswahl auf strukturelle Veränderungen,
insbesondere einen erheblichen Abbau der Aufgaben des Landes. Wir wollen
dabei die Beamten in die Umsetzungen einbeziehen und ihren Sachverstand
nutzen. Wer werden Sie auch nicht mit weiteren Sonderopfern belasten.
Auf Dauer wird es übrigens auch kaum vermittelbar sein, dass Beamte
länger arbeiten als Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst.
Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit wird jedoch aus finanziellen
Gründen kaum möglich sein.
Die FDP bekennt sich
zum Berufsbeamtentum in den hoheitlichen Kernbereichen staatlichen
Handelns, zu denen die Steuerverwaltung gehört. Zu einer
leistungsfähigen Verwaltung gehört leistungsfähiges und
leistungsbereites Personal. Zwar kann die Bezahlung im öffentlichen
Dienst nicht losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
gesehen werden; aber auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel hält die FDP
daran fest, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leistungsgerecht
zu bezahlen.
Frage 3:
Wie sieht nach den
Vorstellungen Ihrer Partei die Steuerverwaltung der Zukunft aus?
Die von der
Finanzverwaltung bisher entwickelten und angedachten zukunftsweisenden
Strategien müssen daher weiterentwickelt, überprüft und realisiert
werden. Ausgehend von bisherigen Ansätzen könnte sich folgender Ausblick
in die Zukunft ergeben:
Durch den
verstärkter Einsatz moderner Informationstechnik und eigener
aufgabenspezifischer Software werden viele Arbeitsabläufe in den
Finanzämtern optimiert und automatisiert werden. Im Bereich des
E-Gouverment werden mit der Internettechnologie umfangreiche
Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zur
Verfügung stehen. So werden z. B. Formulare direkt am Bildschirm
ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden können. Gleiches wird im
Rahmen der Weiterentwicklung von ELSTER für Steuerklärungen und
–anmeldungen gelten. Auf diese Weise werden Medienbrüche beseitigt und
der Datenerfassungsaufwand minimiert werden. Mit der elektronischen
Übermittlung von Einkunftsdaten (wie z. B. den Alterseinkünften, den
Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit) werden erste Schritte in
Richtung vorausgefüllter Steuererklärung gegangen werden.
Der flächendeckende
Einsatz neuer Steuerungsinstrumente wird es ermöglichen Arbeits-
und Geschäftprozesse zu optimieren und die vorhandenen Kräfte auf das
Wesentliche zu konzentrieren.
Die
Weiterentwicklung des Controllings wird die Verwaltung,
insbesondere aber auch die örtlichen Dienststellen, in die Lage
versetzen, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und ggf.
Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen. Dieses Steuerungsinstrument ermöglicht
eine selbständige Arbeit und Entscheidung der FÄ und Mitarbeiter(innen)
in ihrem Zuständigkeitsbereich (dezentrale Verantwortung). Mittels der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) können Aspekte der
Wirtschaftlichkeit verdeutlicht und durch Kostentransparenz das
Kostenbewusstsein gefördert werden.
Durch den
flächendeckenden Einsatz von Risikomanagementsystemen werden
Qualitätsverbesserungen durch zielgerichtete Steuerung der
Personalressourcen erreicht werden. Die Bearbeitungsintensität eines
Steuerfalls wird sich an dem ihm anhaftenden Ausfallrisiko und seiner
Bedeutung orientieren. Als risikoarm eingestufte Fälle werden IT-
unterstützt ohne personellen Aufwand vollmaschinell erledigt werden. Im
Rahmen der Compliance-Strategie wird in Ergänzung der
Risikomanagements ein Servicemanagement die Akzeptanz der
Steuerverwaltung bei der Bürgerschaft fördern und bei den
Steuerpflichtigen die Bereitschaft zur freiwilligen Erfüllung ihrer
steuerlichen Pflichten steigern. Durch eine umfassende
Dienstleistungsstrategie (z. B. auch durch die intensive Betreuung von
Existenzgründern) kommt die Verwaltung dem Bürger so weit wie möglich
entgegen. Dem ehrlichen, kooperativen Bürger wird verdeutlicht, dass
sich die Kooperation mit der Finanzverwaltung lohnt. Bei einem Missbrach
des gewährten Vertrauens werden jedoch steuerstrafrechtliche
Konsequenzen die sichere Folge sein.
Die Finanzverwaltung
der Zukunft benötigt vor allem qualifizierte, gesunde und motivierte
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Im Rahmen der
Führungskräftefortbildung wird weiterhin der von der
Finanzverwaltung gepflegte kooperative, aktivierende Führungsstil
vermittelt werden. Projekte wie die Mitarbeiterbefragungen, das
Mitarbeitergespräch und das Führungs- Feedback dienen der
Mitarbeiterorientierung und werden konkrete Handlungsansätze
liefern und eine Evaluation bestehender Ansätze ermöglichen. Auch im
Rahmen des Gesundheitsmanagements werden die Rahmenbedingungen
der alltäglichen Arbeit (z. B. Arbeitsorganisation,
Arbeitsplatzausgestaltung) den Erfordernissen gesunder und motivierter
Beschäftigter angeglichen werden. Es werden konkrete gesundheits- und
motivationsfördernde Maßnahmen angeboten werden.
Wir
haben uns dafür ausgesprochen, dass der Bund zukünftig die Zuständigkeit
für die Steuerverwaltung übernimmt, weil im Neben- und Gegeneinander von
16 Steuerverwaltungen das Steuerrecht in Deutschland nicht effektiv
genug umgesetzt wird. Die Steuersätze sind in Deutschland auch deshalb
höher als in anderen Ländern. Auch wenn in der Föderalismuskommission
die meisten Ministerpräsidenten dieses Vorhaben abgelehnt haben,
gleichwohl die Länder von einer effektiveren Steuerverwaltung profitiert
hätten, so stimmen Bund und Länder doch darin überein, dass die vom Bund
vorgelegten Eckpunkte auf der Basis des geltenden Verfassungsrechts
umsetzbar wären: Einführung eines bundeseinheitlichen
Verwaltungscontrollings; Präzisierung des Bundesrechts bei der
Auftragsverwaltung; Koordinierung der Prüfungsdienste und Bündelung der
Aktivitäten zur Bekämpfung der Steuerkriminalität (Durchführung von
Außenprüfungen); Standardisierung des IT- und EDV-Einsatzes; Schaffung
einer zentralen Anlaufstelle für ausländische Investoren. Wir fordern
Bundes- und Landesregierungen auf, sich zügig auf die konkrete Umsetzung
dieser Eckpunkte zu verständigen.
In
der Aufbaustruktur der Finanzverwaltung setzen wir auf möglichst flache
Hierarchien. Die Ämter müssen weitestgehend eigenverantwortlich in die
Lage versetzt werden, so effektiv wie möglich dem Gesetzesauftrag
nachzukommen. Mehr Flexibilität, mehr Eigenverantwortung und Motivation
durch Leistungsanreize müssen die Maßstäbe für die Zukunft der
Finanzverwaltung sein. Das ermöglicht auch eine deutlich bessere
Personalentwicklung, als dies heute der Fall ist.
Die FDP setzt sich
ein für eine effizient arbeitende Steuerverwaltung, die die vorhandenen
Steuerquellen konsequent ausschöpft. Dies bedeutet – da
Personalvermehrungen nicht absehbar sind – neben der schon
angesprochenen Steuervereinfachung einen weiteren Ausbau der
elektronischen Datenverarbeitung sowie eine Rationalisierung der
verwaltungsinternen Arbeitsabläufe mit dem Ziel, mehr Personal den
Prüfungsdiensten zuzuführen, um Steuerhinterziehung und
Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen und dem gesetzlichen Auftrag der
Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht zu werden.
Für die SPD: MdL
Carina Gödecke, Parlamentarische Geschäftsführerin
Für Bündnis 90/Die
Grünen: Sylvia Löhrmann, Fraktionsvorsitzende
Für die CDU:
Helmut Stahl, Parlamentarischer Geschäftsführer
Für die FDP: Dr.
Ingo Wolf, Fraktionsvoritzender