Versorgungsänderungsesetz 

05. August 2002

Komplizierte Versorgungsänderungen

Fast fünfzig Seiten lang ist der Entwurf einer Verfügung des Bundesinnenministeriums vom 30. Juli 2002, der allgemeine Durchführungshinweise zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 gibt.

Konkret enthält der Entwurf, der die komplizierte Gesetzesmaterie verständlich machen will, Erläuterungen zur Abflachung des Anstiegs der Versorgungsbezüge, zur Hinterbliebenenversorgung, zu weiteren Zuschlägen zum Ruhegehalt und sonstigen Neuregelungen. Doch auch das reicht dem Bundesinnenministerium offensichtlich noch nicht aus, um das Gesetz handhabbar zu gestalten. Sechs Anlagen geben zusätzliche Erläuterungen zu den genannten Themenkreisen (Inkrafttreten und Übergangsregelungen zu praxisrelevanten Vorschriften, Gesamtübersicht über Zuschläge zum Ruhegehalt, Übersicht über die aktuellen Rentenwerte, über jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten, über Durchschnittsentgelte, sowie ein Gesamtbeispiel zu den Zuschlägen zum Ruhegehalt).Bei so viel Erläuterungsbedarf drängt sich allerdings die Frage auf, warum nicht die gesetzlichen Vorschriften selbst einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden.

Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, den nach der Ressort- und Länderbeteiligung überarbeiteten Entwurf nach dem 30. August 2002 bekannt zu geben und im Gemeinsamen Ministerialblatt zu veröffentlichen.

 

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