Protestveranstaltung 10.11.01 in Berlin 22. März 2002 Die
DSTG und der dbb hat die vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages
vorgeschlagenen Korrekturen am Besoldungsstrukturgesetz begrüßt.
Insbesondere mit der Ablehnung der Bandbreitenregelung und der
Beibehaltung des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag ist der
Innenausschuss entsprechenden Forderungen der DSTG und des dbb gefolgt. U.a. in Schreiben an die Fraktionen des Deutschen Bundestages hatten DSTG und dbb kritisiert, dass mit der Bandbreitenregelung einer Zersplitterung der bundeseinheitliche Besoldung Tür und Tor geöffnet worden wäre. Die ärmeren Länder wären im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs geschwächt worden. Für die Beibehaltung des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag waren für den Innen-ausschuss soziale und familienpolitische Gründe bestimmend. Weiterhin abgelehnt werden Regelungen, wonach Führungspositionen auf Zeit künftig auch für Schulleiter und Amtsleiter von Gemeinden und Gemeindeverbänden vergeben werden können. Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament wird noch am 21. März 2002 gerechnet. Damit kann der Bundesrat für den zweiten Durchgang am 26. April 2002 erreicht werden.
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