Versorgungsänderungsgesetz     

19. Dezember 2001

Bundesrat billigt Versorgungsänderungsgesetz 2001 gegen den entschiedenen Widerspruch des DBB

Gegen den energischen Widerstand des DBB – Beamtenbund und Tarifunion und seiner Landesbünde hat der Bundesrat am 20. Dezember dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 30. November in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nach Auffassung des DBB ist die im Gesetz vorgesehene wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der Rentenreformmaßnahmen aus dem Tarifbereich auf die Beamtenversorgung ungerechtfertigt, da die von den Beamten und Versorgungsempfängern in der Vergangenheit erbrachten Vorleistungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Der DBB weist nochmals darauf hin, dass die vorgesehene Absenkung des Versorgungshöchstsatzes auf unter 72 Prozent als nicht akzeptable Überkompensation zu werten ist. Dies gilt um so mehr, als nicht einmal sicher gestellt werde, dass dieser Höchstsatz bei normalem Berufsverlauf auch in allen Laufbahnen und Laufbahngruppen erreicht werden könne.

Zudem beanstandet der DBB, dass nicht alle steuerpflichtigen Beamten und Versorgungsempfänger in die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge einbezogen sind und für vorhandene Versorgungsempfänger und versorgungsnahe Jahrgänge keine sachgerechten Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen getroffen wurden.

Das Gesetz wird mit den auf der Bundesratssitzung am 20. Dezember beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Über die gesetzlichen Neuregelungen, die sich aus dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 ergeben, informiert eine DBB-Broschüre, die bei der Bundesgeschäftsstelle in Berlin ab Anfang Januar 2002 bezogen werden kann.

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