Versorgungsänderungsgesetz 19. Dezember 2001 Bundesrat
billigt Versorgungsänderungsgesetz 2001 gegen den entschiedenen
Widerspruch des DBB Gegen
den energischen Widerstand des DBB – Beamtenbund und Tarifunion und
seiner Landesbünde hat der Bundesrat am 20. Dezember dem Versorgungsänderungsgesetz
2001 zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 30. November in
zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Nach Auffassung des DBB ist die
im Gesetz vorgesehene wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der
Rentenreformmaßnahmen aus dem Tarifbereich auf die Beamtenversorgung
ungerechtfertigt, da die von den Beamten und Versorgungsempfängern in der
Vergangenheit erbrachten Vorleistungen nicht ausreichend berücksichtigt
werden. Der
DBB weist nochmals darauf hin, dass die vorgesehene Absenkung des
Versorgungshöchstsatzes auf unter 72 Prozent als nicht akzeptable Überkompensation
zu werten ist. Dies gilt um so mehr, als nicht einmal sicher gestellt
werde, dass dieser Höchstsatz bei normalem Berufsverlauf auch in allen
Laufbahnen und Laufbahngruppen erreicht werden könne. Zudem
beanstandet der DBB, dass nicht alle steuerpflichtigen Beamten und
Versorgungsempfänger in die staatlich geförderte zusätzliche
Altersvorsorge einbezogen sind und für vorhandene Versorgungsempfänger
und versorgungsnahe Jahrgänge keine sachgerechten Übergangs- bzw.
Bestandsschutzregelungen getroffen wurden. Das
Gesetz wird mit den auf der Bundesratssitzung am 20. Dezember
beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Über die
gesetzlichen Neuregelungen, die sich aus dem Versorgungsänderungsgesetz
2001 ergeben, informiert eine DBB-Broschüre, die bei der Bundesgeschäftsstelle
in Berlin ab Anfang Januar 2002 bezogen werden kann.
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