DSTG
und DBB lehnen Versorgungsänderungsgesetz trotz nachbesserungen 02. Oktober 2001 Obwohl
es nach Hintergrundgesprächen mit dem DBB Bewegung in der Position des
Bundesinnenministers und „Schritte in die richtige Richtung“ gegeben
habe, lehnen DSTG und DBB die geplanten Einschnitte bei der Versorgung in
ihrer jetzigen Form weiterhin ab. Geyer:
„Was bei den Reformbemühungen der Bundesregierung in Vergessenheit
geraten ist, sind die Vorleistungen, die Beamtinnen, Beamte und
Versorgungsempfänger seit Jahren erbracht haben.“ Zwar habe Schily beim
Versorgungssatz 0,5 Prozentpunkte zugelegt und ist von den vorher
angedachten 71,25 abgerückt. „Das liegt aber weiter unter dem von uns
angestrebten Höchstversorgungssatz von deutlich über 72 Prozent, der von
allen Laufbahngruppe real erreicht werden können muss.“ Positiv
sei aus Sicht des DBB, dass der Innenminister signalisiert habe, das
Beamtenversorgungsrecht als eigenständiges Alterssicherungssystem
erhalten und eine mögliche Absenkung des Versorgungsniveaus durch die
Einführung einer staatlich geförderten, kapitalgestützten
Zusatzversorgung kompensieren zu wollen. Das
Bundeskabinett hat am 19. September 2001 den Zweiten Versorgungsbericht
und das Versorgungsänderungsgesetz 2001 beschlossen. Danach wird die Zahl
der Versorgungsempfänger in den nächsten 30 Jahren stärker steigen als
in den vergangenen drei Jahrzehnten und im Jahr 2030 einen Höchststand
von 1,4 Millionen erreichen. Ursachen
dafür sind vor allem die Personalvermehrungen in den 60er und 70er
Jahren, eine insgesamt höhere Lebenserwartung sowie gesetzliche
Ruhestandsregelungen. Der
Zuwachs der Versorgungsempfänger betrifft auch künftig vor allem die Länder.
Dort wird sich die Zahl der Ruheständler bis 2030 gegenüber 2000 fast
verdoppeln. Bei den Gemeinden ist mit einer Zunahme um ca. 50 Prozent zu
rechnen. Der Anstieg wird allerdings nicht nur geringer ausfallen, sondern
sich auch über einen längeren Zeitraum als bei den Ländern erstrecken.
Demgegenüber setzt sich beim Bund die rückläufige Tendenz (minus 15
Prozent) wegen des altersbedingten Rückgangs der Versorgungsempfänger
nach dem G 131 fort. Für
die Versorgungsausgaben bedeuten diese Zahlen, dass die Gebietskörperschaften
von 2000 bis 2015 für ihre Beamten und Soldaten voraussichtlich gut 89
Mrd. DM (plus 108 Prozent) und bis 2025 134,2 Mrd. DM (plus 213 Prozent)
aufbringen müssen. Danach flacht der Ausgabenanstieg allmählich ab. Bis
2020 bleiben die geschätzten Versorgungsausgaben damit hinter den im 1.
Versorgungsbericht der Bundesregierung genannten Werten zurück, weil die
unterdessen ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Versorgungsrücklage,
die Ausgaben zunächst abgeflacht haben. Danach nähert sich die aktuelle
Prognose den Vorausschätzungen aus dem Jahre 1998 immer weiter an. Ab
2030 muss wegen der immer weiter wachsenden Zahl der Versorgungsempfänger
sogar mit einer Korrektur der früheren Prognose nach oben gerechnet
werden. Diese
Entwicklung hatte die Bundesregierung schon vor Bekanntgabe des
Versorgungsberichts zur Vorlage des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 mit
veranlasst, das vom Bundeskabinett ebenfalls am 19. September 2001
verabschiedet worden ist. Danach
soll die Finanzierung der Beamtenversorgung durch Absenken des Höchstversorgungssatzes
von derzeit 75 Prozent auf 71,75 Prozent und des jährlichen
Steigerungssatzes von gegenwärtig 1,875 Prozent auf 1,79375 Prozent
gesichert werden. Außerdem ist die gesetzliche Förderung einer freiwilligen privaten zusätzlichen Vorsorge, das Aussetzen der Versorgungsrücklage von 2003 bis zum Jahr 2010 und ihr Wiedereinsetzen im Zeitraum zwischen 2011 bis 2017 vorgesehen. Das Witwengeld wird von 60 Prozent auf 55 Prozent gekürzt. In die Versorgungsreform sollen vorhandene Versorgungsempfänger und versorgungsnahe Jahrgänge einbezogen werden. Außerdem sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf zur Eindämmung von Frühpensionierungen. |