DSTG und DBB lehnen Versorgungsänderungsgesetz trotz nachbesserungen
 weiterhin ab!

02. Oktober 2001

Obwohl es nach Hintergrundgesprächen mit dem DBB Bewegung in der Position des Bundesinnenministers und „Schritte in die richtige Richtung“ gegeben habe, lehnen DSTG und DBB die geplanten Einschnitte bei der Versorgung in ihrer jetzigen Form weiterhin ab.

Geyer: „Was bei den Reformbemühungen der Bundesregierung in Vergessenheit geraten ist, sind die Vorleistungen, die Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger seit Jahren erbracht haben.“ Zwar habe Schily beim Versorgungssatz 0,5 Prozentpunkte zugelegt und ist von den vorher angedachten 71,25 abgerückt. „Das liegt aber weiter unter dem von uns angestrebten Höchstversorgungssatz von deutlich über 72 Prozent, der von allen Laufbahngruppe real erreicht werden können muss.“  Positiv sei aus Sicht des DBB, dass der Innenminister signalisiert habe, das Beamtenversorgungsrecht als eigenständiges Alterssicherungssystem erhalten und eine mögliche Absenkung des Versorgungsniveaus durch die Einführung einer staatlich geförderten, kapitalgestützten Zusatzversorgung kompensieren zu wollen.

Das Bundeskabinett hat am 19. September 2001 den Zweiten Versorgungsbericht und das Versorgungsänderungsgesetz 2001 beschlossen. Danach wird die Zahl der Versorgungsempfänger in den nächsten 30 Jahren stärker steigen als in den vergangenen drei Jahrzehnten und im Jahr 2030 einen Höchststand von 1,4 Millionen erreichen.

Ursachen dafür sind vor allem die Personalvermehrungen in den 60er und 70er Jahren, eine insgesamt höhere Lebenserwartung sowie gesetzliche Ruhestandsregelungen.

Der Zuwachs der Versorgungsempfänger betrifft auch künftig vor allem die Länder. Dort wird sich die Zahl der Ruheständler bis 2030 gegenüber 2000 fast verdoppeln. Bei den Gemeinden ist mit einer Zunahme um ca. 50 Prozent zu rechnen. Der Anstieg wird allerdings nicht nur geringer ausfallen, sondern sich auch über einen längeren Zeitraum als bei den Ländern erstrecken. Demgegenüber setzt sich beim Bund die rückläufige Tendenz (minus 15 Prozent) wegen des altersbedingten Rückgangs der Versorgungsempfänger nach dem G 131 fort.

Für die Versorgungsausgaben bedeuten diese Zahlen, dass die Gebietskörperschaften von 2000 bis 2015 für ihre Beamten und Soldaten voraussichtlich gut 89 Mrd. DM (plus 108 Prozent) und bis 2025 134,2 Mrd. DM (plus 213 Prozent) aufbringen müssen. Danach flacht der Ausgabenanstieg allmählich ab.

Bis 2020 bleiben die geschätzten Versorgungsausgaben damit hinter den im 1. Versorgungsbericht der Bundesregierung genannten Werten zurück, weil die unterdessen ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Versorgungsrücklage, die Ausgaben zunächst abgeflacht haben. Danach nähert sich die aktuelle Prognose den Vorausschätzungen aus dem Jahre 1998 immer weiter an. Ab 2030 muss wegen der immer weiter wachsenden Zahl der Versorgungsempfänger sogar mit einer Korrektur der früheren Prognose nach oben gerechnet werden.

Diese Entwicklung hatte die Bundesregierung schon vor Bekanntgabe des Versorgungsberichts zur Vorlage des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 mit veranlasst, das vom Bundeskabinett ebenfalls am 19. September 2001 verabschiedet worden ist.

Danach soll die Finanzierung der Beamtenversorgung durch Absenken des Höchstversorgungssatzes von derzeit 75 Prozent auf 71,75 Prozent und des jährlichen Steigerungssatzes von gegenwärtig 1,875 Prozent auf 1,79375 Prozent gesichert werden.

Außerdem ist die gesetzliche Förderung einer freiwilligen privaten zusätzlichen Vorsorge, das Aussetzen der Versorgungsrücklage von 2003 bis zum Jahr 2010 und ihr Wiedereinsetzen im Zeitraum zwischen 2011 bis 2017 vorgesehen. Das Witwengeld wird von 60 Prozent auf 55 Prozent gekürzt. In die Versorgungsreform sollen vorhandene Versorgungsempfänger und versorgungsnahe Jahrgänge einbezogen werden. Außerdem sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf zur Eindämmung von Frühpensionierungen.

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Gesetzestext
 

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