Neue Arbeitserledigung

15. Oktober 2001

Bericht der Arbeitsgruppe „Neue Arbeitserledigung“

Es haben mitgearbeitet in der von der Landesleitung eingesetzten Arbeitsgruppe:

die Kolleginnen:

Vera Dietrich, Michaela Mück-Hemmerich, Nina Kellers

die Kollegen: 

Georg Eggers, Horst Pauls, Werner Siggelkow

Die Arbeitsgruppe schlägt folgendes zur Reduzierung der Arbeitsbelastung, um die Kollegen/innen aufgrund der jetzigen Arbeitsbelastung vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, vor:

 1. Die Gewe rkschaftsforderung durch entsprechende Personalausstattung die gerechte Besteuerung zu sichern und die Einnahmen des Staates zu gewährleisten, bleibt unverändert bestehen.

2. Die Politik und der Finanzminister müssen als die politisch Verantwort­lichen für das Arbeitsdesaster in der Steuerverwaltung ständig gebrandmarkt werden.

3. Neue gewichtende Arbeitsmethoden sind nur übergangsweise im Interesse der jetzigen Belastung der Kolleginnen und Kollegen zu akzeptieren.
Die damit in Verbindung stehenden Steuerausfälle sind anzuprangern.

4. Die neue Gewichtung der Steuerfälle darf nur für den
2000er (Arbeitnehmer)–Bereich gelten. Nur in diesem Bereich muss ein Gleichstand mit den übrigen Arbeitsbereichen erreicht werden, da hier bereits in großem Umfang durch Gewichtungen Arbeit vernichtet wird und Steuerausfälle hingenommen werden.

Die Lohnsteuerzahler dürfen nicht anders behandelt werden als die übrigen Steuerzahler.

5. Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die landesweit Gültigkeit haben müssen. Die politische Verantwortung tragen allein die Politik und der Finanzminister und nicht der/die Bearbeiter/in. Dies gilt in besonderem Maße für das Aussteuern zu bearbeitender Steuerfälle. Innerhalb dieses Rahmens muss in eigener Verantwortung die Umsetzung mit Abstimmung der Personalvertretung erfolgen.

6. Durch eine interne verstärkte Öffentlichkeitsarbeit müssen die Kolleginnen und Kollegen vorbereitet werden.

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob durch Verlagerung von Arbeit im 2000er-Bereich der Mittlere Dienst in die Bearbeitung der 5000er-Fälle einge­bunden wird.

Es muss durch Fortbildung gewährleistet werden, dass eine objektive Aussteuerung erfolgen kann.

7. In der Öffentlichkeitsarbeit der DSTG gegenüber den Medien und der Politik muss ständig auf die verheerenden Verluste an Qualität und Steuereinnahmen hingewiesen werden.

8. Die Vorschläge der Verwaltung sind mit der Personalvertretung abzustimmen. Maßnahmen zur Arbeitserleichterung dürfen nicht gegen das geltende Recht verstoßen, noch zu einem weiteren Personalabbau führen.

Die Arbeitsgruppe stellt ferner fest:

Angesichts der Tatsache, dass bereits in vielen Ämtern und angesichts der Tatsache, dass z.B. die Personalräte in der Abt. Köln der OFD Düsseldorf sich für eine Änderung der Arbeitserledigung eingesetzt haben, ist davon auszugehen, dass die Akzeptanz der Kolleginnen und Kollegen, neue Arbeitsmethoden zumindest für eine Übergangszeit zu nutzen, vorhanden sind.

 

zurück