auf
die Fragen der CDU-Fraktion
Kleine
Anfrage N 499 und Drucksache 13/1480
Es ist mehr als zweifelhaft, ob die anderen Bundesländer den Grundsatz beachten, der in der Antwort dargestellt ist.
Der DSTG wurde und wird bei ihrer Forderung
nach Verstärkung der Betriebsprüfung, um damit die Grundsätze der gerechten
und gleichmäßigen Besteuerung zu wahren, vorgeworfen, dass sich das Land im
Vergleich zu den anderen Bundesländern zu einer „negativen Steueroase“
entwickeln würde.
Das Land NRW zählt zu den wirtschaftlich
starken Bundesländern. Aufgrund der Größenordnung unseres Landes gibt es in
NRW zwangsläufig mehr zu prüfende Betriebe als in den anderen alten Bundesländern.
Eine zutreffende Antwort wäre gewesen, wenn
ein Vergleich in Prozenten zwischen der Zahl der zu prüfenden mit den tatsächlich
geprüften Firmen erfolgt wäre.
Nur dann wäre deutlich geworden, ob NRW bei
der tatsächlichen Prüfung Spitzenreiter ist.
Die Darstellung über die erzielten
Mehrergebnisse gibt keinen Aufschluss darüber, in welcher Größenordnung tatsächlich
den Forderungen des BRH nachgekommen worden ist.
Dass die Mehrergebnisse größer sind in den
vergleichbaren alten Bundesländern liegt aufgrund der wirtschaftlichen Struktur
des größten Bundeslandes auf der Hand. Völlig unklar bleibt, mit welchen
organisatorischen Maßnahmen die Effizienz der Betriebsprüfung verstärkt
werden soll.
Es ist zutreffend, dass seit Jahrzehnten
anhand des Aktenstudiums die Prüfungsbedürftigkeit ermittelt wird. Nach dieser
Prüfung entscheidet sich dann, ob eine Prüfung vor Ort erfolgen muss. Ist dies
nicht der Fall, so werden diese Betriebe von dem Prüfungsgeschäftsplan der Prüfer/innen
abgesetzt.
Aufgrund einer internen Untersuchung im
Bereich der OFD Münster ist festgestellt worden, dass auch bei diesen
abgesetzten Prüfungsfällen eine tatsächliche Prüfung im Durchschnitt zu fünfstelligen
Mehrergebnissen geführt hätte. Die Richtigkeit der Gewichtung, wonach häufiger
die Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben als von Klein- und Kleinstbetrieben
erfolgt, ist zu bezweifeln.
Es ist als Verschleierung der Fakten zu
bewerten, dass nur die Zahlen über die im Durchschnitt bei den einzelnen
Betriebsgrößen erreichten Mehrergebnisse dargestellt werden.
Wenn man davon ausgeht, dass bei
Kleinstbetrieben Mehrergebnisse erzielt worden sind, die in etwa dem
Nettodurchschnittsgehalt von Arbeitnehmern entsprechen, hätten auch die zahlenmäßigen
Größenordnungen genannt werden müssen.
In NRW gibt es annähernd ca. über 1 Mio. Firmen, die als Klein- und Kleinstbetriebe eingestuft worden sind.
Wenn nur annähernd eine vergleichbare Prüfungsintensität
stattgefunden hätte, wären die Mehrergebnisse erheblich größer als im Groß-
und Mittelbetriebsbereich.
Die bisherige Prüfung der Einkommensmillionäre
ist zu Lasten anderer nicht zu prüfender Fälle erfolgt. Da man nicht in großem
Umfang Prüfer/innen von ihren anderen Prüfungstätigkeiten für diese Prüfungen
abziehen konnte, ergab sich tatsächlich, dass nur ca. 7 v.H. aller
Einkommensmillionäre geprüft werden konnten.
Für uns ist es völlig schleierhaft, wie die
angesprochenen Maßnahmen der Dienst- und Fachaufsicht bereits im Jahre 2000 die
Prüfungsquote für diesen Bereich auf durchschnittlich 61 v.H. gesteigert
werden konnte. Wenn dies tatsächlich der Fall gewesen wäre, so hätten über
1.000 Einkommensmillionäre geprüft werden müssen.
Bei einer durchschnittlichen Prüfungsdauer
von ca. 2 Wochen pro Fall hätten in etwa 44 Arbeitswochen 22 Fälle geprüft
werden können. Dafür wären 47 Prüfer/innen notwendig gewesen, die ohne
irgendwelche andere Arbeiten nur für die Prüfung dieser Gruppe einzusetzen
waren. Dies hätte zwangsläufig zu rückläufigen Prüfungszahlen für andere
Bereiche führen müssen.
Es wäre deshalb sehr interessant zu
erfahren, ob dies der Fall gewesen ist.