Stellungnahme der DSTG NRW zu der Antwort des Finanzministeriums

auf die Fragen der CDU-Fraktion

Kleine Anfrage N 499 und Drucksache 13/1480

 

Zur Frage 1

Es ist mehr als zweifelhaft, ob die anderen Bundesländer den Grundsatz beachten, der in der Antwort dargestellt ist.

Der DSTG wurde und wird bei ihrer Forderung nach Verstärkung der Betriebsprüfung, um damit die Grundsätze der gerechten und gleichmäßigen Besteuerung zu wahren, vorgeworfen, dass sich das Land im Vergleich zu den anderen Bundesländern zu einer „negativen Steueroase“ entwickeln würde.

 

Zur Frage 2

Das Land NRW zählt zu den wirtschaftlich starken Bundesländern. Aufgrund der Größenordnung unseres Landes gibt es in NRW zwangsläufig mehr zu prüfende Betriebe als in den anderen alten Bundesländern.

Eine zutreffende Antwort wäre gewesen, wenn ein Vergleich in Prozenten zwischen der Zahl der zu prüfenden mit den tatsächlich geprüften Firmen erfolgt wäre.

Nur dann wäre deutlich geworden, ob NRW bei der tatsächlichen Prüfung Spitzenreiter ist.

Die Darstellung über die erzielten Mehrergebnisse gibt keinen Aufschluss darüber, in welcher Größenordnung tatsächlich den Forderungen des BRH nachgekommen worden ist.

Dass die Mehrergebnisse größer sind in den vergleichbaren alten Bundesländern liegt aufgrund der wirtschaftlichen Struktur des größten Bundeslandes auf der Hand. Völlig unklar bleibt, mit welchen organisatorischen Maßnahmen die Effizienz der Betriebsprüfung verstärkt werden soll.

 

Zur Frage 3

Es ist zutreffend, dass seit Jahrzehnten anhand des Aktenstudiums die Prüfungsbedürftigkeit ermittelt wird. Nach dieser Prüfung entscheidet sich dann, ob eine Prüfung vor Ort erfolgen muss. Ist dies nicht der Fall, so werden diese Betriebe von dem Prüfungsgeschäftsplan der Prüfer/innen abgesetzt.

Aufgrund einer internen Untersuchung im Bereich der OFD Münster ist festgestellt worden, dass auch bei diesen abgesetzten Prüfungsfällen eine tatsächliche Prüfung im Durchschnitt zu fünfstelligen Mehrergebnissen geführt hätte. Die Richtigkeit der Gewichtung, wonach häufiger die Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben als von Klein- und Kleinstbetrieben erfolgt, ist zu bezweifeln.

Es ist als Verschleierung der Fakten zu bewerten, dass nur die Zahlen über die im Durchschnitt bei den einzelnen Betriebsgrößen erreichten Mehrergebnisse dargestellt werden.

Wenn man davon ausgeht, dass bei Kleinstbetrieben Mehrergebnisse erzielt worden sind, die in etwa dem Nettodurchschnittsgehalt von Arbeitnehmern entsprechen, hätten auch die zahlenmäßigen Größenordnungen genannt werden müssen.

In NRW gibt es annähernd ca. über 1 Mio. Firmen, die als Klein- und Kleinstbetriebe eingestuft worden sind.

Wenn nur annähernd eine vergleichbare Prüfungsintensität stattgefunden hätte, wären die Mehrergebnisse erheblich größer als im Groß- und Mittelbetriebsbereich.

 

Zu Frage 4

Die bisherige Prüfung der Einkommensmillionäre ist zu Lasten anderer nicht zu prüfender Fälle erfolgt. Da man nicht in großem Umfang Prüfer/innen von ihren anderen Prüfungstätigkeiten für diese Prüfungen abziehen konnte, ergab sich tatsächlich, dass nur ca. 7 v.H. aller Einkommensmillionäre geprüft werden konnten.

 

Für uns ist es völlig schleierhaft, wie die angesprochenen Maßnahmen der Dienst- und Fachaufsicht bereits im Jahre 2000 die Prüfungsquote für diesen Bereich auf durchschnittlich 61 v.H. gesteigert werden konnte. Wenn dies tatsächlich der Fall gewesen wäre, so hätten über 1.000 Einkommensmillionäre geprüft werden müssen.

Bei einer durchschnittlichen Prüfungsdauer von ca. 2 Wochen pro Fall hätten in etwa 44 Arbeitswochen 22 Fälle geprüft werden können. Dafür wären 47 Prüfer/innen notwendig gewesen, die ohne irgendwelche andere Arbeiten nur für die Prüfung dieser Gruppe einzusetzen waren. Dies hätte zwangsläufig zu rückläufigen Prüfungszahlen für andere Bereiche führen müssen.

Es wäre deshalb sehr interessant zu erfahren, ob dies der Fall gewesen ist.