Rentenversicherungspflicht von selbständigen Dozenten

 11. September

Bewegung bei Rentenversicherungspflicht

Die Frage der Rentenversicherungspflicht von selbständigen Dozenten ist in der letzten Zeit Gegenstand der politischen und rechtlichen Diskussion gewesen. Bekanntlich ist mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte i. V. m. dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit der Kreis der Versicherungspflichtigen in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeweitet worden. Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit dem 01. Januar 1999 sogenannte Scheinselbständige und arbeitnehmerähnliche Selbständige.

Die Regierungskoalition hat eine Regelung vorgelegt, mit der zumindest Härtefälle von der Rentenversicherungspflicht für selbstständige Dozenten befreit werden können. Die hierfür erforderliche Änderung des SGB IV hat der Bundestag bereits beschlossen. Der Gesetzgeber hat nunmehr für selbständige Dozenten, die versicherungspflichtig sind, befristet bis zum 30.09.2001 die Möglichkeit geschaffen, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, wenn:

– sie glaubhaft machen können, dass sie die Versicherungspflicht nicht kannten und für eine umfassende private Altersvorsorge gesorgt haben oder
– vor dem 02.01.1949 geboren sind.

Die Frist für die Antragstellung läuft unwiderruflich zum 30.09.2001 aus. Formulare und Erläuterungen zu den Voraussetzungen, unter denen die Befreiung beantragt werden kann, können im Internet unter

www.bfa.de(Toplinks,Formularcenter,Versicherung,BefreiungvonderVersicherungspflicht)

abgerufen werden.

 

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