Rentenversicherungspflicht von selbständigen Dozenten 11. September Bewegung bei RentenversicherungspflichtDie
Frage der Rentenversicherungspflicht von selbständigen Dozenten ist in
der letzten Zeit Gegenstand der politischen und rechtlichen Diskussion
gewesen. Bekanntlich ist mit dem Gesetz zu Korrekturen in der
Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte i. V. m. dem
Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit der Kreis der
Versicherungspflichtigen in der gesetzlichen Rentenversicherung
ausgeweitet worden. Versicherungspflichtig in der gesetzlichen
Rentenversicherung sind seit dem 01. Januar 1999 sogenannte Scheinselbständige
und arbeitnehmerähnliche Selbständige. Die
Regierungskoalition hat eine Regelung vorgelegt, mit der zumindest Härtefälle
von der Rentenversicherungspflicht für selbstständige Dozenten befreit
werden können. Die hierfür erforderliche Änderung des SGB IV hat der
Bundestag bereits beschlossen. Der Gesetzgeber hat nunmehr für selbständige
Dozenten, die versicherungspflichtig sind, befristet bis zum 30.09.2001
die Möglichkeit geschaffen, sich von der Rentenversicherungspflicht
befreien zu lassen, wenn: Die
Frist für die Antragstellung läuft unwiderruflich zum 30.09.2001 aus.
Formulare und Erläuterungen zu den Voraussetzungen, unter denen die
Befreiung beantragt werden kann, können im Internet unter www.bfa.de(Toplinks,Formularcenter,Versicherung,BefreiungvonderVersicherungspflicht)
abgerufen
werden.
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