LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Drucksache 13/1480

13. Wahlperiode
15.08.2001

 

Antwort
der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 499
der Abgeordneten Marie-Luise Fasse CDU

 

Steuerprüfungspraxis in NRW

Wortlaut der Kleinen Anfrage 499 vom 5. Juli 2001:

Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat in ihrer Studie festgestellt, dass die Standortpolitik natürlich eine gewisse Rolle im Zusammenhang mit der Prüfungsdichte spielt.

Der Bremer Finanzstaatsrat erklärte wörtlich: "Wir müssen als Land schon aufpassen, dass wir uns im verabredeten Geleitzug der Länder bewegen und nicht außerhalb dieses Geleitzuges. Es wäre naiv zu glauben, dass das überhaupt keine Rolle spielt."

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Sieht sie diesen Zusammenhang ebenso und werden die Neuregelungen des Länderfinanzausgleiches vom 22. Juni hier möglicherweise positive Auswirkungen haben?

2. Sieht die Landesregierung die Forderung des Bundesrechnungshofes erfüllt, "sämtliche Steuerquellen auszuschöpfen - also nicht nur die Einkünfte der Arbeitnehmer, sondern auch diejenigen der Gewerbetreibenden und selbständig Tätigen gleichmäßig und zutreffend zu erfassen"?

3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die sehr stark abweichenden Prüfungsturni für die Betriebe in den einzelnen Größenklassen zumindest in NRW anzunähern, da die Klein- und Kleinstbetriebe gegenüber den Mittel- und Großbetrieben erheblich weniger geprüft werden und in vielen Fällen dort in einer Generation eine Betriebsprüfung überhaupt nicht stattfindet?

4. Wie gedenkt die Landesregierung die angestrebte Prüfungsquote bei den Einkommensmillionären von 60 bis 70 % sicherzustellen und zu gewährleisten?

5. Wird die Landesregierung die Ungleichbehandlung für Personen mit höherem Einkommen (ab 100.000 DM) in § 140 AO beseitigen, wonach für diesen Personenkreis eine besondere Aufzeichnungspflicht nicht mehr vorgesehen ist, wie es in § 160 Abs. 2 RAO noch gegeben war?

 

Antwort des Finanzministers vom 7. August 2001 namens der Landesregierung:

 

Zur Frage 1

Die Betriebsprüfung steht als Instrument der gleichmäßigen Steuerfestsetzung im Dienst der Steuergerechtigkeit. Im Übrigen gebietet der Grundsatz der Bundestreue u.a., dass jede Gebietskörperschaft Rücksicht auf die Belange der anderen Gebietskörperschaften und deren Gesamtheit nimmt. Es ist davon auszugehen, dass alle Länder bei der Entscheidung über die Durchführung von Betriebsprüfungen diese Grundsätze beachten.

Die Neuregelung des Finanzausgleichs wird gegenüber dem geltenden Recht eine stärkere Anreizorientierung verwirklichen, die einen höheren Selbstbehalt in den Ländern als bisher gewährleistet. Gegenüber dem Vorjahr überdurchschnittliche Steuermehreinnahmen bzw. unterdurchschnittliche Steuermindereinnahmen werden zu 12 v.H. im Länderfinanzausgleich ausgleichsfrei gestellt. Hiermit wird ein zusätzlicher Anreiz zur Erzielung von Mehreinnahmen geschaffen, unabhängig davon, durch welche Maßnahmen sie erzielt werden. Die positiven Auswirkungen erstrecken sich damit auch auf Mehreinnahmen aus der Durchführung von Betriebsprüfungen.

 

Zur Frage 2

Im Vergleich mit den alten Ländern konnte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2000 überdurchschnittliche Ergebnisse im Bereich der Betriebsprüfung erzielen.

 

Jahr 2000

Prüfungen

Mehrergebnis

Bundesländer (alt)

205.583

26.068.122.142 DM

Davon in NRW

43.306

9.699.050.618 DM

Anteil NRW in v.H.

21,06

37,21



Für das Jahr 2000 liegt das durchschnittliche Mehrergebnis je Prüfung in Nordrhein-Westfalen mit 223.966 DM um 76,6 v.H. über dem Durchschnitt der übrigen alten Länder.

An diesen Ergebnissen kann der hohe Grad der Ausschöpfung der Steuerquellen durch die Betriebsprüfung in Nordrhein-Westfalen abgelesen werden. Gleichwohl unternimmt die Landesregierung durch organisatorische Maßnahmen und den Einsatz neuer Software Anstrengungen, die Effizienz der Betriebsprüfung weiter zu erhöhen.

 

Zur Frage 3

Der Zwang, die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personalressourcen im Bereich der Betriebsprüfungsdienste möglichst wirtschaftlich einzusetzen, führt in Nordrhein-Westfalen dazu, dass nach einer intensiven Prüfungsvorbereitung die Fälle, die keine besondere Prüfungsbedürftigkeit erkennen lassen, vom Prüfungsgeschäftsplan abgesetzt werden (sogenannte qualifizierte Absetzung). Wegen der größeren steuerlichen Bedeutung von Groß- und Mittelbetrieben wird in der Betriebsprüfungspraxis in diesen Bereichen eine Prüfungsbedürftigkeit häufiger bejaht, als bei Klein- und Kleinstbetrieben, die steuerlich in der Regel weniger bedeutsam sind. Daher sind die Prüfungsturnusse bei Groß- und Mittelbetrieben kürzer als bei Klein- und Kleinstbetrieben.

Die Richtigkeit dieser Gewichtung wird durch das durchschnittliche Mehrergebnis je Prüfung bestätigt:

 

Jahr

Großbetriebe

Mittelbetriebe

Kleinbetriebe

Kleinstbetriebe

Mehrergebnis je Prüfung 1999

715.123 DM

65.029 DM

39.951 DM

40.673 DM

Mehrergebnis je Prüfung 2000

1.012.092 DM

68.152 DM

42.045 DM

37.015 DM

 



Zur Frage 4
 

Zur Verbesserung der Kontrollquote und der Bearbeitungsqualität wurde die Zuständigkeit für die Außenprüfung bei Einkunftsmillionären den Finanzämtern für Großbetriebsprüfung zugewiesen. Darüber hinaus haben die Oberfinanzdirektionen Fortbildungsmaßnahmen für die mit den Prüfungen befassten Prüfer durchgeführt und Arbeitshilfen erstellt. Dadurch wurden die Finanzämter für Großbetriebsprüfung in die Lage versetzt, typische Fehlerquellen zu erkennen und sachgerechte Prüfungsschwerpunkte zu bilden. Zudem überprüften die Oberfinanzdirektionen durch Geschäftsprüfungen und Informationsbesuche vor Ort die Qualität der Bearbeitung.

Durch diese Maßnahmen der Dienst- und Fachaufsicht, die weitergeführt werden, konnte die Prüfungsquote bei den Einkunftsmillionären bereits im Jahr 2000 im Landesdurchschnitt auf 61 v.H. gesteigert werden.

 

Zur Frage 5

Zurzeit wird geprüft, ob für Personen mit sehr hohem Einkommen Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten (z.B. für Kontoauszüge) in Betracht kommen. Zu ihrer Einführung bedarf es einer Änderung der Abgabenordnung durch den Bundesgesetzgeber.