Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte

 15. August 2001


Allein im Jahr 2000 haben eine Rekordzahl von insgesamt 1,2 Millionen Mitgliedern Ersatzkassen und Allgemeine Ortskrankenkassen verlassen und sich vor allem bei preiswerten Betriebskrankenkassen angemeldet. Dieser unerwartet großen Mitgliederwanderung versucht der Gesetzgeber mit einem Referentenentwurf zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte zu Leibe zu rücken. Günstige Krankenkassenbeiträge wünschen wir uns wohl alle. Doch wollen wir im Gegenzug den Leistungsstandard im Gesundheitswesen opfern? Um dieser Entwicklung vorzubeugen hat das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der allgemeinen Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte vorgelegt.

Danach wird der Stichtag für einen Kassenwechsel (30. September) aufgehoben. Ab dem Jahr 2002 wird den Pflichtversicherten, wie den freiwillig Versicherten, die Möglichkeit eröffnet, mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende die Mitgliedschaft in einer Kasse zu kündigen und zu einer anderen zu wechseln. In dieser neuen Kasse muss das Mitglied jedoch mindestens 18 Monate verbleiben (Bindungsfrist). Um den diesjährigen Stichtag möglichst zu erreichen, wird ein Vorschaltgesetz vorgelegt.

Auslöser für diese kurzfristige Maßnahme ist die immense Fluktuationsrate bei den Pflichtversicherten, die zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand führt und besonders bei den kleineren Krankenkassen erhebliche Bearbeitungsrückstände verursacht. Somit gehen diese Mehrbelastungen letztlich auch zu Lasten der Versicherten.

Entsprechend positiv bewerten die DSTG und der DBB den vorliegenden Entwurf in ihrer Stellungnahme. Einzig den Wegfall des Sonderkündigungsrechts im Falle der Beitragserhöhung durch eine Krankenkasse betrachten DSTG und DBB mit Skepsis. Dem Versicherten würde im Falle einer Beitragserhöhung unmittelbar nach Eintritt in eine Krankenkasse die Möglichkeit verwehrt, hierauf mit einem Wechsel der Versicherung zu reagieren. Ein wichtiger Aspekt wie die teilweise drastischen Beitragserhöhungen der Vergangenheit den Versicherten schmerzlich haben spüren lassen.

Um einem Ausufern der Wettbewerbssituation vorzubeugen, schlagen DSTG und DBB vor, einen Sachverständigenrat zu bilden, der den Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung wissenschaftlich begleitet und dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht zur Situation vorlegt.

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