Beamtenversorgung:
Geyer warnt vor Zusatzbelastung
08.
August 2001
DBB-Chef Erhard Geyer hat Gesprächsbereitschaft bei der
geplanten Pensionsreform signalisiert. Zwar seien die Vorschläge Schilys
zur Kürzung der Beamtenpensionen „sehr unausgewogen“. Wenn jedoch der
Bund bei der wirkungsgleichen Übertragung der Rentenreform auf Beamte
nicht auf Sonderbelastungen für Beamte und Versorgungsempfänger beharre,
sei er zuversichtlich, „dass wir gemeinsam einen Kompromiss zu Stande
bringen“, sagte Geyer der „Berliner Zeitung“ am 6. August.
Entsprechend der Rentenkürzungen soll der Anstieg der Ruhegehälter nach
den Plänen Schilys ab 2003 geringer ausfallen. Demnach sollen die
Pensionen bis 2010 um fünf Prozentpunkte geringer steigen als bisher.
Schily hält es für zumutbar, dass das Höchstversorgungsniveau von
gegenwärtig 75 auf 71,25 Prozent sinkt.
Geyer machte gegenüber der Berliner Zeitung klar, dass dabei auf keinen
Fall die Vorleistungen unberücksichtigt bleiben dürfen, die Beamte und
Versorgungsempfänger seit Jahren erbracht hätten. „Durch Einzahlungen
in die Versorgungsrücklage haben Beamte mehrfach Gehaltsminderungen
hinnehmen müssen, die unter Berücksichtigung des kommenden Jahres 0,6
Prozent ausmachen. Auch das ist eine Leistung, die angerechnet werden
muss“, stellte Geyer klar.
Der Welt am Sonntag sagte Geyer, er könne ein solches Gesetz auf keinen
Fall akzeptieren, wenn die Beamtenpensionen in der Praxis langfristig um
zehn, die Renten aber nur um sechs Prozent gekürzt würden. „Durch die
Kürzung der Anrechnungszeiten gehen die Beamten am Ende im Schnitt nur
noch mit 60 Prozent der aktiven Bezüge in den Ruhestand und zahlen dafür
im Gegensatz zu den Rentnern auch noch Steuern.“
Weiter verlangte Geyer den Wegfall der jährlichen Bezügekürzung für
die Bildung von Versorgungsrücklagen. Zwar soll diese Kürzung dem
Gesetzentwurf zur Folge acht Jahre ausgesetzt, im Jahr 2011 aber erneut
wirksam werden. „Das wäre eine erneute Zusatzbelastung“, sagte Geyer
und verwies auf eine Stellungnahme des Bundesarbeitsministeriums , das
eine überproportionale Belastung bei den Beamtenpensionen festgestellt
hatte. Darüber hinaus solle noch in diesem Jahr der ausstehende
Versorgungsbericht vorgelegt werden: „Erst dann kann ernsthaft darüber
verhandelt werden, wie die Beamtenversorgung neben den übrigen
Alterssicherungssystemen sicher für die Zukunft gemacht werden kann!“
Zudem müsse eine unbegrenzte Einbeziehung der Beamten in die private
Altersvorsorge möglich sein, da Kürzungen auch nicht an eine
Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt seien.
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